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Zitierungen von § 13 SeeLG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 SeeLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeLG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 SeeLG (vom 10.06.2021)
... Prüfung vor der Aufsichtsbehörde besteht. (3) § 11 sowie die §§ 13 bis 17 und § 20 Abs. 1 und 2 Satz 1 sind auf die Erlaubnis, § 21 Absatz 3 auf die ...
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.10.2024)
... körperliche Untersuchung § 5 Absatz 1 Nummer 2 SeeLotsEigV i. V. m. § 13 Absatz 2, 3 SeeLG nach Zeit- aufwand ...

Seelotseignungsverordnung (SeeLotsEigV)
Artikel 1 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777, 2097
§ 5 SeeLotsEigV Seelotseignungszeugnis
...  2. eine Ärztin oder ein Arzt des Seeärztlichen Dienstes in den Fällen des § 13 Absatz 2 und 3 des Seelotsgesetzes . (2) Eine Ärztin oder ein Arzt nach Absatz 1 darf die Seelotseignung nur ...
§ 6 SeeLotsEigV Ablehnung der Seelotseignung, Widerspruch
... geeignet sein wird. (2) Gegen die Feststellung des Seeärztlichen Dienstes nach § 13 Absatz 2 des Seelotsgesetzes über eine mangelnde Eignung oder deren Einschränkung kann Widerspruch nach den ...
§ 7 SeeLotsEigV Zugelassene Ärztinnen und Ärzte
... zugelassene Ärztinnen und Ärzte müssen, um Seelotseignungsuntersuchungen nach § 13 Absatz 1 des Seelotsgesetzes durchführen zu können, durch die Berufsgenossenschaft zur Durchführung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen und zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777
Artikel 2 SeeLotsEigVEV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... körperliche Untersuchung § 5 Absatz 1 Nummer 2 SeeLotsEigV i. V. m. § 13 Absatz 2, 3 SeeLG nach Zeit- aufwand  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 2. SeeLGÄndG Änderung des Seelotsgesetzes
... wird vor dem Wort „Bestallung" das Wort „ersten" gestrichen. 11. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 (1) Ein Seelotseignungszeugnis ... gestrichen. 11. § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 (1) Ein Seelotseignungszeugnis darf nur nach einer ärztlichen Untersuchung ...
 
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