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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
§ 6 - Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin (KfzServMechErprobV k.a.Abk.)
V. v. 02.06.2004 BGBl. I S. 1057; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1598
Geltung ab 01.08.2004 bis 31.07.2013; FNA: 806-21-14-17 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2004 bis 31.07.2013; FNA: 806-21-14-17 Berufliche Bildung
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§ 6 Ausbildungsberufsbild
§ 6 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
- 6.
- Qualitätsmanagement,
- 7.
- Bedienen von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen,
- 8.
- Durchführen von Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen,
- 9.
- Messen und Prüfen an Systemen,
- 10.
- Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen,
- 11.
- Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen,
- 12.
- Betriebliche und technische Kommunikation, Kommunikation mit Kunden,
- 13.
- Diagnostizieren von Fehlern, Ermitteln von Störungen und deren Ursachen.
Zitierungen von § 6 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 KfzServMechErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KfzServMechErprobV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 KfzServMechErprobV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 6 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
Anlage KfzServMechErprobV (zu § 7) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker/zur Kraftfahrzeugservicemechanikerin
... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 6 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 6 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 6 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... der Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 6 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen (§ 6 Nr. 5) a) Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, orga- nisatorischen, ... 4*) 6 Qualitätsmanagement (§ 6 Nr. 6) a) Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden ... 7 Bedienen von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen (§ 6 Nr. 7) a) Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Bedienung beachten und ... und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Betriebs- einrichtungen (§ 6 Nr. 8) a) werterhaltende Maßnahmen und Pflege von Fahr- zeugoberflächen ... 9 Messen und Prüfen an Systemen (§ 6 Nr. 9) a) Verfahren und Messgeräte auswählen, Messfehler ab- ... Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen (§ 6 Nr. 10) a) Arbeits- und Sicherheitsregeln sowie Herstellerricht- linien beim ... Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen (§ 6 Nr. 11) a) Bauteile, Baugruppen und Systeme außer Betrieb nehmen, ... und tech- nische Kommunikation, Kommunikation mit Kunden (§ 6 Nr. 12) a) Bedeutung der Information, Kommunikation und Dokumentation für den ... sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeits- ergebnissen (§ 6 Nr. 5) a) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des Arbeits- auftrages, ... beachten 5*) 2 Qualitätsmanagement (§ 6 Nr. 6) a) Richtlinien zur Sicherung der Produkt- und Arbeits- qualität ... von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen (§ 6 Nr. 7) a) Menüfunktionen erkennen, anwenden und Informa- tions-, ... und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Betriebs- einrichtungen (§ 6 Nr. 8) a) Korrosionsschutz an Fahrzeugen ergänzen und erneu- ern b) ... stellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen (§ 6 Nr. 10) a) Wartungs- und Prüfvorschriften nach Herstelleran- gaben anwenden ... Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen (§ 6 Nr. 11) a) Systeme und Baugruppen auf Funktion und Schäden prüfen ... und tech- nische Kommunikation, Kommunikation mit Kunden (§ 6 Nr. 12) a) Kommunikations- und Informationssysteme nutzen b) technische ... von Fehlern, Ermitteln von Störungen und deren Ursachen (§ 6 Nr. 1 3) a) Schäden und Funktionsstörungen an mechanischen, elektrischen, ...
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