Tools:
Update via:
Änderung § 13 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 03.07.2009
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 1. KfzServMechErprobVÄndV am 3. Juli 2009 und Änderungshistorie der KfzServMechErprobVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 13 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 03.07.2009 geltenden Fassung | § 13 n.F. (neue Fassung) in der am 03.07.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1598 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
(Text alte Fassung) Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 2009 außer Kraft; die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse werden nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt. | (Text neue Fassung) Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 2013 außer Kraft; die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse werden nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3028/al18904-0.htm