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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2007 aufgehoben

Anlage - Neununddreißigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (39. AnrV k.a.Abk.)

Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2005



(BGBl. I 2005 S. 1730 - 1734)