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§ 15 - Filmförderungsgesetz (FFG)

neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
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§ 15 Allgemeine Förderungsvoraussetzungen



(1) 1Förderungshilfen werden für programmfüllende Filme gewährt, wenn

1.
der Hersteller seinen Wohnsitz oder Sitz oder, sofern der Hersteller seinen Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz hat, eine Niederlassung im Inland hat und die Verantwortung für die Durchführung des Filmvorhabens trägt,

2.
wenigstens eine Endfassung des Films, abgesehen von Dialogstellen, für die nach dem Drehbuch eine andere Sprache vorgesehen ist, in deutscher Sprache gedreht oder synchronisiert hergestellt ist,

3.
1für Atelieraufnahmen Ateliers, Produktionstechnik und für die Postproduktion technische Dienstleistungsfirmen benutzt worden sind, die ihren Sitz im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben. 2Sind vom Thema her Außenaufnahmen in einem anderen Land erforderlich, so dürfen höchstens 30 vom Hundert der Atelieraufnahmen im Gebiet dieses Landes gedreht werden. 3Wird der größere Teil eines Films an Originalschauplätzen in einem anderen Land gedreht, so können auch für mehr als 30 vom Hundert der Atelieraufnahmen Ateliers dieses Landes benutzt werden, wenn und soweit der Vorstand dies aus Kostengründen für erforderlich hält. 4Die Grundlage für die Bemessung nach den Sätzen 2 und 3 ist die Drehzeit,

4.
die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehört oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt,

5.
der Film kulturelle, historische oder gesellschaftliche Fragen zum Thema hat,

6.
der Film in deutscher Sprache im Inland oder auf einem Festival im Sinne des § 22 Absatz 3 als deutscher Beitrag welturaufgeführt worden ist,

7.
wenigstens eine Endfassung des Films in jeweils einer Version mit deutscher Audiodeskription und mit deutschen Untertiteln für hörgeschädigte Menschen hergestellt worden ist und

8.
mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a)
das Originaldrehbuch, auf dem der Film basiert, verwendet überwiegend deutsche Drehorte oder Drehorte in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz;

b)
die Handlung oder die Stoffvorlage ist deutsch, aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz;

c)
der Film verwendet deutsche Motive oder solche aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz;

d)
die Handlung oder die Stoffvorlage beruht auf einer literarischen Vorlage oder entstammt traditionellen Märchen oder Sagen;

e)
die Handlung oder die Stoffvorlage befasst sich mit Lebensformen von Minderheiten, wissenschaftlichen Themen oder natürlichen Phänomenen;

f)
der Film setzt sich mit sozialen, politischen oder religiösen Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder der Lebenswirklichkeit von Kindern auseinander;

g)
der Film befasst sich mit Künstlerinnen oder Künstlern oder Kunstgattungen.

2Das für Kultur und Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass, abweichend von Nummer 3 Satz 1 und bei Vereinbarkeit mit Regelungen der Europäischen Kommission, Förderungshilfen unter der Auflage gewährt werden, dass inländische Ateliers, Produktionstechnik und für die Postproduktion technische Dienstleistungsfirmen bis zu einer Obergrenze von 80 vom Hundert der jeweils hierfür entstehenden Kosten genutzt werden.

(2) Sind die Regisseurin oder der Regisseur entgegen Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 nicht Deutsche oder kommen sie nicht aus dem deutschen Kulturbereich oder aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, so können Förderungshilfen gewährt werden, wenn, abgesehen von der Drehbuchautorin oder vom Drehbuchautor oder von bis zu zwei Personen in einer Hauptrolle, alle übrigen Filmschaffenden Deutsche sind oder dem deutschen Kulturbereich oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehören.

(3) Der Vorstand kann Ausnahmen von der Voraussetzung, dass der Film programmfüllend ist, sowie von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 6 und 7 sowie des Absatzes 2 zulassen, wenn die Gesamtwürdigung des Films dies rechtfertigt.





 

Frühere Fassungen von § 15 FFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
vom 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 15 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 FFG Internationale Koproduktionen (vom 01.01.2014)
... auch für programmfüllende Filme gewährt, die unter den Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 7 gemeinsam mit mindestens einem Hersteller mit Sitz oder Wohnsitz ... Beteiligung erhebliche finanzielle Beteiligung des Herstellers im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie eine dieser angemessene künstlerische und technische Beteiligung ... Filme nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 werden nur gewährt, wenn die Voraussetzung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 vorliegt und der Film: 1. den Anforderungen des § 15 Absatz 1 ... § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 vorliegt und der Film: 1. den Anforderungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 entspricht oder 2. mindestens zwei der folgenden ...
§ 16a FFG Internationale Kofinanzierung (vom 01.01.2014)
... hergestellt werden oder worden sind und zu deren Herstellung der Hersteller im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nur einen finanziellen Beitrag geleistet hat, wenn 1. die ... 1 nur einen finanziellen Beitrag geleistet hat, wenn 1. die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 7 und des § 16 Absatz 1 Nummer 1 oder Absatz 3 erfüllt ... eine solche Beteiligung vorsieht und 3. der Beitrag des Herstellers im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 dem in dem Abkommen festgelegten Mindestanteil ...
§ 17 FFG Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (vom 01.01.2014)
... Auf Antrag des Herstellers im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine ... (BAFA) eine Bescheinigung darüber aus, dass ein Film den Vorschriften des § 15 Abs. 1 oder 2, der §§ 16, 16a, 17a entspricht oder eine Ausnahmeentscheidung nach § ... Abs. 1 oder 2, der §§ 16, 16a, 17a entspricht oder eine Ausnahmeentscheidung nach § 15 Abs. 3 vorliegt. Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 15 Absatz 1 Satz 1 ... nach § 15 Abs. 3 vorliegt. Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 8 sowie nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 hat die FFA ... vorläufige Projektbescheinigung bestätigen, dass ein Film den Vorschriften des § 15 Abs. 1 oder 2, des § 16 oder des § 16a entsprechen wird, wenn die bei Antragstellung ...
§ 17a FFG Förderungsfähigkeit von internationalen Gemeinschaftsvorhaben (vom 01.01.2014)
... § 16a werden Förderungshilfen nur gewährt, wenn der Hersteller im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 1. bei einer internationalen Koproduktion mit einer Beteiligung ... 1 oder 2 oder des § 16a gewähren, wenn 1. der Hersteller im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zu den gesamten Herstellungskosten des Films mindestens 10 vom Hundert ... (5) Soweit im Falle des § 16a der finanzielle Beitrag des Herstellers im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 25 vom Hundert der gesamten Herstellungskosten übersteigt, bleibt der ... darf in keinem Fall den finanziellen Beitrag des Herstellers im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...
§ 24 FFG Antrag (vom 01.01.2014)
... wird auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist der Hersteller im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. (2) Der Antrag ist spätestens drei Monate nach ... oder die Antragstellerin hat nachzuweisen, dass der Referenzfilm die Voraussetzungen des § 15 und der §§ 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 ...
§ 28 FFG Verwendung (vom 01.01.2014)
... vorrangig für die Herstellung neuer programmfüllender Filme im Sinne der §§ 15 , 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 zu verwenden. (2) ...
§ 33 FFG Antrag (vom 01.01.2014)
... Der Antrag muss eine Beschreibung des Filmvorhabens sowie eine Darlegung der in § 15 , den §§ 16 und 17a oder den §§ 16a und 17a geregelten Voraussetzungen ...
§ 38 FFG Schlussprüfung (vom 01.01.2014)
... der Film nicht § 19 widerspricht, 4. der Film den Anforderungen der §§ 15 und 18, der §§ 16, 17a und 18 oder der §§ 16a, 17a und 18 entspricht.  ...
§ 41 FFG Referenzförderung (vom 01.01.2014)
... 14a Abs. 3) handelt oder der Film an einer Hochschule entstanden ist. Die §§ 15 , 16, 17a und 19 gelten entsprechend. (2) Die Referenzpunkte werden aus dem ...
§ 45 FFG Verwendung (vom 01.01.2009)
... neuer Kurzfilme (§ 14a Abs. 4) oder neuer programmfüllender Filme im Sinne des § 15 oder der §§ 16 und 17a zu verwenden. Der Vorstand kann auf Antrag gestatten, dass die ...
§ 48 FFG Antrag (vom 01.01.2014)
... von Satz 1 erfüllen, sind nur gemeinsam mit einem Hersteller im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 antragsberechtigt, wenn der Hersteller mindestens einen programmfüllenden ...
§ 50 FFG Verwendung (vom 01.01.2009)
... im Falle der Verfilmung nur zur Herstellung eines programmfüllenden Films im Sinne des § 15 , der §§ 16 und 17a oder der §§ 16a und 17a zu verwerten. Das Recht der ... nur zur Herstellung eines Drehbuchs für einen programmfüllenden Film im Sinne des § 15 , der §§ 16 und 17a oder der §§ 16a und 17a zu verwerten. Das Recht der ...
§ 53 FFG Referenzförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen (vom 01.01.2014)
... Dem Verleiher eines programmfüllenden Films im Sinne der §§ 15 , 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19, der innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr ... Förderungshilfe als Zuschuss für den Verleih eines neuen Films im Sinne der §§ 15 , 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 gewährt. Die Referenzpunkte ...
§ 53a FFG Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen (vom 01.01.2014)
... für den Verleih oder Vertrieb von programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 ... zur Abdeckung von Vorkosten eines neuen programmfüllenden Films im Sinne der §§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur ...
§ 53b FFG Projektförderung der Videowirtschaft (vom 01.01.2014)
... für den Absatz von mit programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 ... gilt entsprechend für den Absatz von programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 mittels ... der Herausbringungskosten eines neuen programmfüllenden Films im Sinne der §§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur ...
§ 56 FFG Förderungshilfen (vom 01.01.2014)
... ausgezeichnet wurden oder bei denen das entgeltliche Abspiel von Filmen gemäß § 15 oder den §§ 16 und 17a und sonstigen Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen ... 2. Kinos, in denen das entgeltliche Abspiel von Filmen gemäß § 15 oder den §§ 16 und 17a den doppelten Wert des Zuschauermarktanteils des deutschen Films ...
§ 73 FFG Übergangsregelungen (vom 01.01.2014)
... Wirkung vom Beginn des 1. Januar 2009. (9) Die Förderungsvoraussetzung des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 gilt nicht für Filme, die bis zum 31. Dezember 2013 fertiggestellt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zum Filmförderungsgesetz
V. v. 21.04.1993 BGBl. I S. 562; zuletzt geändert durch V. v. 02.10.2001 BGBl. I S. 2604
§ 1 FFGV
... einem Kurzfilm oder einem nicht programmfüllenden Kinder- oder Jugendfilm im Sinne des § 15 Abs. 2 oder des § 16 des Filmförderungsgesetzes auf einem in der Anlage 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... auf dessen oder deren individuellen Abruf hin bereitgestellt werden." 14. § 15 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... wird wie folgt geändert: a) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1 und 2" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2" ... Nummer 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1 und 2" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2" ersetzt. b) Nach dem Satzteil vor Nummer 1 wird ... Nummer 2 wird Nummer 3 und wie folgt geändert: aa) Die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" wird durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. ... aa) Die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" wird durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. bb) Nach dem Wort „majoritären" ... Filme nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 werden nur gewährt, wenn die Voraussetzung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 vorliegt und der Film: 1. den Anforderungen des § 15 Abs. 1 ... § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 vorliegt und der Film: 1. den Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 entspricht oder 2. mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen ... 16. § 16a wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1 und 2" wird durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 und den ... a) Die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1 und 2" wird durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 und den Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 3" und ... 2 und den Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 3" und die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" wird jeweils durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ... und die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" wird jeweils durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. b) Der Punkt am Ende des Satzes wird durch die ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1", die Angabe ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1", die Angabe „§ 15 Abs. 2 oder 3, des § 16 oder des § ... 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1", die Angabe „§ 15 Abs. 2 oder 3, des § 16 oder des § 16a" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 ... 15 Abs. 2 oder 3, des § 16 oder des § 16a" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 oder 2, der §§ 16, 16a, 17a" und die Angabe „§ 15 Abs. 4" ... „§ 15 Abs. 1 oder 2, der §§ 16, 16a, 17a" und die Angabe „§ 15 Abs. 4" durch die Angabe „§ 15 Abs. 3" ersetzt. bb) Nach Satz 1 ... 16, 16a, 17a" und die Angabe „§ 15 Abs. 4" durch die Angabe „§ 15 Abs. 3" ersetzt. bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:  ... Satz eingefügt: „Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6 sowie § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 hat die FFA gegenüber der ... Kofinanzierungen" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 oder 3" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 oder 2" ersetzt. 18. ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 oder 3" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 oder 2" ersetzt. 18. § 17a wird wie folgt geändert:  ... wie folgt geändert: aa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt.  ... vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. bb) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ... 1 Nr. 1 oder des § 16a gewähren, wenn 1. der Hersteller im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zu den gesamten Herstellungskosten des Films mindestens 10 vom Hundert ... c) Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden die Absätze 5 und 6; die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" wird jeweils durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ... 5 und 6; die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" wird jeweils durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. 19. § 20 wird wie folgt gefasst:  ... § 24 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt.  ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... oder die Antragstellerin hat nachzuweisen, dass der Referenzfilm die Voraussetzungen des § 15 und der §§ 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 erfüllt." ... Erlass des jeweiligen Förderungsbescheides" und die Wörter „des § 15 oder des § 16" durch die Wörter „der §§ 15, 18 und 19 oder der ... „des § 15 oder des § 16" durch die Wörter „der §§ 15 , 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19" ersetzt. b) Absatz 4 Satz 1 ... wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „den §§ 15 , 16, 18 oder 19" durch die Angabe „des § 28 Abs. 1" ersetzt. b) ... Der Antrag muss eine Beschreibung des Filmvorhabens sowie eine Darlegung der in § 15 , den §§ 16 und 17a oder den §§ 16a und 17a geregelten Voraussetzungen ... Nummer 4 wird Nummer 3. cc) Nummer 5 wird Nummer 4 und die Angabe „§§ 15 , 16 und 18" wird durch die Wörter „§§ 15 und 18, der §§ 16, 17a ... die Angabe „§§ 15, 16 und 18" wird durch die Wörter „§§ 15 und 18, der §§ 16, 17a und 18 oder der §§ 16a, 17a und 18" ersetzt. ... (§ 14a Abs. 3) handelt oder der Film an einer Hochschule entstanden ist. Die §§ 15 , 16, 17a und 19 gelten entsprechend. (2) Die Referenzpunkte werden aus dem Erfolg bei ... neuer Kurzfilme (§ 14a Abs. 4) oder neuer programmfüllender Filme im Sinne des § 15 oder der §§ 16 und 17a zu verwenden." b) In Satz 2 werden nach den ... von Satz 1 erfüllen, sind nur gemeinsam mit einem Hersteller im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 antragsberechtigt, wenn der Hersteller mindestens einen programmfüllenden ... im Falle der Verfilmung nur zur Herstellung eines programmfüllenden Films im Sinne des § 15 , der §§ 16 und 17a oder der §§ 16a und 17a zu verwerten. Das Recht der ... nur zur Herstellung eines Drehbuchs für einen programmfüllenden Film im Sinne des § 15 , der §§ 16 und 17a oder der §§ 16a und 17a zu verwerten. Das Recht der ... „programmfüllenden" eingefügt. bb) Die Angabe „§§ 15 , 16 oder 16a" wird jeweils durch die Wörter „§§ 15, 18 und 19, der ... „§§ 15, 16 oder 16a" wird jeweils durch die Wörter „§§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19" ... für den Verleih oder Vertrieb von programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 ... für den Absatz von mit programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 ... gilt entsprechend für den Absatz von programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 mittels ... der Herausbringungskosten eines neuen programmfüllenden Films im Sinne der §§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur ... ausgezeichnet wurden oder bei denen das entgeltliche Abspiel von Filmen gemäß § 15 oder den §§ 16 und 17a und sonstigen Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen ... 2. Filmtheater, in denen das entgeltliche Abspiel von Filmen gemäß § 15 oder den §§ 16 und 17a den doppelten Wert des Zuschauermarktanteils des deutschen Films ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... das Wort „Filmtheater" durch das Wort „Kino" ersetzt. 9. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... geändert: aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2" durch die Wörter „§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 ... Wörter „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2" durch die Wörter „§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 7" ersetzt. bb) In Nummer 1 wird das Wort ... hergestellt werden oder worden sind und zu deren Herstellung der Hersteller im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nur einen finanziellen Beitrag geleistet hat, wenn 1. die ... 1 nur einen finanziellen Beitrag geleistet hat, wenn 1. die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 7 und des § 16 Absatz 1 Nummer 1 oder Absatz 3 erfüllt ... solche Beteiligung vorsieht und 3. der Beitrag des Herstellers im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 dem in dem Abkommen festgelegten Mindestanteil entspricht."  ... Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 8 sowie nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 hat die FFA ... wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der §§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19" ... 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19" durch die Wörter „der §§ 15 , 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19" ersetzt. b) In Satz 2 wird ... zur Abdeckung von Vorkosten eines neuen programmfüllenden Films im Sinne der §§ 15 , 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur ... Absatz 9 wird angefügt: „(9) Die Förderungsvoraussetzung des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 gilt nicht für Filme, die bis zum 31. Dezember 2013 fertiggestellt ...