Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 16a - Filmförderungsgesetz (FFG)
neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
| |
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
| |
§ 16a Internationale Kofinanzierung
Förderungshilfen werden auch für programmfüllende Filme gewährt, die mit mindestens einem Hersteller mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb des Inlands hergestellt werden oder worden sind und zu deren Herstellung der Hersteller im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nur einen finanziellen Beitrag geleistet hat, wenn
- 1.
- die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 7 und des § 16 Absatz 1 Nummer 1 oder Absatz 3 erfüllt sind,
- 2.
- ein zwei- oder mehrseitiges mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenes Abkommen eine solche Beteiligung vorsieht und
- 3.
- der Beitrag des Herstellers im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 dem in dem Abkommen festgelegten Mindestanteil entspricht.
Text in der Fassung des Artikels 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes G. v. 7. August 2013 BGBl. I S. 3082 m.W.v. 1. Januar 2014
Anzeige
Frühere Fassungen von § 16a FFG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2014 | Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3082 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 22.12.2008 BGBl. I S. 3000 |
aktuell | vor 01.01.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 16a FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16a FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 FFG Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (vom 01.01.2014)
... darüber aus, dass ein Film den Vorschriften des § 15 Abs. 1 oder 2, der §§ 16, 16a , 17a entspricht oder eine Ausnahmeentscheidung nach § 15 Abs. 3 vorliegt. Zur ... bei internationalen Koproduktionen (§ 16) oder bei internationalen Kofinanzierungen (§ 16a ) spätestens zwei Monate vor Drehbeginn zu stellen. Legt die antragstellende Person ... dass ein Film den Vorschriften des § 15 Abs. 1 oder 2, des § 16 oder des § 16a entsprechen wird, wenn die bei Antragstellung eingereichten Unterlagen erkennen lassen, dass bei ...
§ 17a FFG Förderungsfähigkeit von internationalen Gemeinschaftsvorhaben (vom 01.01.2014)
... Für Filme im Sinne des § 16 oder des § 16a werden Förderungshilfen nur gewährt, wenn der Hersteller im Sinne des § 15 Abs. 1 ... beiträgt: a) in Fällen des § 16 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und des § 16a mindestens 20 vom Hundert, b) in Fällen des § 16 Absatz 1 Nummer 3 ... für Filme im Sinne des § 16 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 oder des § 16a gewähren, wenn 1. der Hersteller im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zu den ... ist für Filme nach Satz 1 ausgeschlossen. (4) Filme im Sinne des § 16a nehmen an der Förderung nach diesem Gesetz nur teil, wenn ein zwei- oder mehrseitiges von der ... Förderung nach den §§ 22, 23, 41 und 53 ist für Filme im Sinne des § 16a ausgeschlossen. (5) Soweit im Falle des § 16a der finanzielle Beitrag des ... für Filme im Sinne des § 16a ausgeschlossen. (5) Soweit im Falle des § 16a der finanzielle Beitrag des Herstellers im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 25 vom Hundert ...
§ 33 FFG Antrag (vom 01.01.2014)
... sowie eine Darlegung der in § 15, den §§ 16 und 17a oder den §§ 16a und 17a geregelten Voraussetzungen enthalten. Dem Antrag auf Förderung nach § ...
§ 38 FFG Schlussprüfung (vom 01.01.2014)
... Anforderungen der §§ 15 und 18, der §§ 16, 17a und 18 oder der §§ 16a , 17a und 18 entspricht. (2) Der Hersteller ist verpflichtet, innerhalb von ...
§ 50 FFG Verwendung (vom 01.01.2009)
... Films im Sinne des § 15, der §§ 16 und 17a oder der §§ 16a und 17a zu verwerten. Das Recht der Antragstellerin oder des Antragstellers, das Drehbuch zu ... Film im Sinne des § 15, der §§ 16 und 17a oder der §§ 16a und 17a zu verwerten. Das Recht der Antragstellerin oder des Antragstellers, das Treatment, die ...
§ 53a FFG Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen (vom 01.01.2014)
... im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19 gewähren, und zwar 1. zur Abdeckung von Vorkosten, wie der Kosten ... im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den Erwerb von ...
§ 53b FFG Projektförderung der Videowirtschaft (vom 01.01.2014)
... im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19 bespielten Bildträgern gewähren, die in einem Kino mit ... im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19 mittels entgeltlicher Videoabrufdienste. Die Kosten nach Absatz 1 Satz 1 ... im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den Erwerb von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... mit wissenschaftlichen Themen oder natürlichen Phänomenen." 16. § 16a wird wie folgt geändert: a) Die Angabe § 15 Abs. 2 Nr. 1 und 2" ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 1", die Angabe § 15 Abs. 2 oder 3, des § 16 oder des § 16a " durch die Angabe § 15 Abs. 1 oder 2, der §§ 16, 16a, 17a" und die ... 16 oder des § 16a" durch die Angabe § 15 Abs. 1 oder 2, der §§ 16, 16a , 17a" und die Angabe § 15 Abs. 4" durch die Angabe § 15 Abs. ... des Films a) in Fällen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 und des § 16a mindestens 20 vom Hundert, b) in Fällen des § 16 Abs. 1 Nr. 2 mindestens ... Förderungshilfen für Filme im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 16a gewähren, wenn 1. der Hersteller im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zu ... und 53 ist für Filme nach Satz 1 ausgeschlossen. (4) Filme im Sinne des § 16a nehmen an der Förderung nach diesem Gesetz nur teil, wenn ein zwei- oder mehrseitiges von der ... Eine Förderung nach den §§ 22, 23, 41 und 53 ist für Filme im Sinne des § 16a ausgeschlossen." c) Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden die Absätze 5 ... sowie eine Darlegung der in § 15, den §§ 16 und 17a oder den §§ 16a und 17a geregelten Voraussetzungen enthalten. Dem Antrag auf Förderung nach § 32 Abs. 2 ... Wörter §§ 15 und 18, der §§ 16, 17a und 18 oder der §§ 16a , 17a und 18" ersetzt. b) In Absatz 2 wird nach dem Wort Darlehens" die ... Films im Sinne des § 15, der §§ 16 und 17a oder der §§ 16a und 17a zu verwerten. Das Recht der Antragstellerin oder des Antragstellers, das Drehbuch zu ... Film im Sinne des § 15, der §§ 16 und 17a oder der §§ 16a und 17a zu verwerten. Das Recht der Antragstellerin oder des Antragstellers, das Treatment, die ... eingefügt. bb) Die Angabe §§ 15, 16 oder 16a " wird jeweils durch die Wörter §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, ... §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19" ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ... im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19 gewähren, und zwar". bb) In Nummer 1 werden die Wörter ... im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19 bespielten Bildträgern gewähren, die in einem Filmtheater mit ... im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19 mittels entgeltlicher Videoabrufdienste. Die Kosten nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ... im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den Erwerb von ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Angabe „Nr. 6" durch die Angabe „Nummer 8" ersetzt. 11. § 16a wird wie folgt gefasst: „§ 16a Internationale Kofinanzierung ... 8" ersetzt. 11. § 16a wird wie folgt gefasst: „§ 16a Internationale Kofinanzierung Förderungshilfen werden auch für ... a) in Fällen des § 16 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und des § 16a mindestens 20 vom Hundert, b) in Fällen des § 16 Absatz 1 Nummer 3 ... Angabe „100.000" ersetzt. d) In Absatz 5 wird die Angabe „oder § 16a " gestrichen. 17. § 23 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) ... Euro beträgt;". 21. In § 28 Absatz 3 wird die Angabe „oder § 16a " gestrichen. 22. § 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ... „der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19" durch die Wörter „der §§ 15, 18 und 19 oder der ... im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a , 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den Erwerb von ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3039/a42784.htm