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§ 35 - Filmförderungsgesetz (FFG)

neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
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§ 35 Bewilligungsbescheid



Für den Bescheid über die Bewilligung von Förderungshilfen nach § 32 Abs. 2 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 35 FFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
vom 22.12.2008 BGBl. I S. 3000

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 35 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 FFG Rückzahlung (vom 01.01.2009)
... wesentliche Auszahlungsvoraussetzungen erfolgt ist, 5. die Auflagen nach § 35 in Verbindung mit § 25 Abs. 3 nicht erfüllt wurden. (3) § 29 Abs. 2 ist ...
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... trifft alle Entscheidungen im Rahmen der Projektfilmförderung (§§ 32 bis 40), der Förderung von Drehbüchern (§§ 47 bis 52), der Förderung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Vorjahr nach § 32 geförderten Filmvorhaben übersteigt." 35. § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 Bewilligungsbescheid Für den ... übersteigt." 35. § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 Bewilligungsbescheid Für den Bescheid über die Bewilligung von ... Nummern 5 und 6 durch folgende Nummer 5 ersetzt: „5. die Auflagen nach § 35 in Verbindung mit § 25 Abs. 3 nicht erfüllt wurden." c) In Absatz 4 ...