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§ 40
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§ 40 - Filmförderungsgesetz (FFG)
neugefasst durch B. v. 24.08.2004
BGBl. I S. 2277
; aufgehoben durch
§ 172
G. v. 23.12.2016
BGBl. I S. 3413
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12
Wirtschaftsförderung
4 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 24 Vorschriften zitiert
2. Kapitel Filmförderung
2. Abschnitt Förderung der Filmproduktion
2. Unterabschnitt Projektfilmförderung
§ 39
←
→
§ 41
§ 40 (weggefallen)
§ 40 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 39
←
→
§ 41
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Zitierungen von
§ 40 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten
(vom 01.01.2014)
... trifft alle Entscheidungen im Rahmen der Projektfilmförderung (§§ 32 bis
40
), der Förderung von Drehbüchern (§§ 47 bis 52), der Förderung des ...
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