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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 40 - Filmförderungsgesetz (FFG)
neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
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Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
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§ 40 (weggefallen)
§ 40 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von § 40 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... trifft alle Entscheidungen im Rahmen der Projektfilmförderung (§§ 32 bis 40 ), der Förderung von Drehbüchern (§§ 47 bis 52), der Förderung des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3039/a42810.htm