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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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§ 56a - Filmförderungsgesetz (FFG)
neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
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Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
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§ 56a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes G. v. 7. August 2013 BGBl. I S. 3082 m.W.v. 1. Januar 2014
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Frühere Fassungen von § 56a FFG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2014 | Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3082 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 22.12.2008 BGBl. I S. 3000 |
aktuell | vor 01.01.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 56a FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56a FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... des Filmabsatzes (§§ 53a bis 55) und der Förderung des Filmabspiels (§§ 56 bis 58), soweit die Entscheidung nicht nach Absatz 2 der Vorstand trifft. (2) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... des Absatzes von Filmen mittels Videoabrufdiensten (§ 53b Abs. 2) und von Videotheken (§ 56a ),". b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Nach Satz 2 wird ... erbringt. (7) § 32 Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend." 53. § 56a Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 wird die Zahl 25.000" ... des Absatzes von Filmen mittels Videoabrufdiensten (§ 53b Abs. 2) und von Videotheken (§ 56a ),". cc) Nummer 2 wird aufgehoben. dd) Nummer 3 wird Nummer 2. ... worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47, 53a, 53b, 56, 56a und 59 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 gewährt." c) In ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... ersetzt und werden die Wörter „(§ 53b Abs. 2) und von Videotheken (§ 56a )" durch die Angabe „(§ 53b Absatz 2)" ersetzt. b) Absatz 2 wird ... Kriterien bei der Auswahl der Projekte zu berücksichtigen sind." 38. § 56a wird aufgehoben. 39. § 57 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... gestrichen. bb) In Satz 3 werden die Wörter „und des § 56a Abs. 1 Nr. 4" gestrichen. cc) In Satz 4 wird das Wort „Filmtheater" ... ersetzt und werden die Wörter „(§ 53b Abs. 2) und von Videotheken (§ 56a )" durch die Angabe „(§ 53b Absatz 2)" ersetzt. b) In Absatz 2 ...
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