Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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§ 72 - Filmförderungsgesetz (FFG)

neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
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§ 72 (weggefallen)


§ 72 wird in 4 Vorschriften zitiert


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Zitierungen von § 72 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung über Ausnahmen bei filmstatistischen Erhebungen (FStatAusnV)
V. v. 30.07.1982 BGBl. I S. 1124
Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
V. v. 20.03.1986 BGBl. I S. 361
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung über Ausnahmen bei filmstatistischen Erhebungen (FStatAusnV)
V. v. 30.07.1982 BGBl. I S. 1124
§ 1 FStatAusnV
... nach § 72 Abs. 2 Nr. 3 und 6 des Filmförderungsgesetzes werden von Unternehmen, die Filme verleihen, ... vorführen und deren Jahresumsatz unter DM 150.000 liegt, nicht erhoben. Angaben zu § 72 Abs. 2 Nr. 5 des Filmförderungsgesetzes werden von Unternehmen, die Filme vorführen und ...

Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
V. v. 20.03.1986 BGBl. I S. 361
§ 1 FWiStatV
... der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft gemäß § 72 des Filmförderungsgesetzes wird für das Jahr 1985 ...


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