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Zitierungen von § 6 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8a FFG Unterkommissionen (vom 01.01.2014)
... Unterkommission. Soweit unmittelbar betroffene Fachverbände gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 nur als Gruppe gemeinsam berechtigt sind, ein Mitglied für den Verwaltungsrat ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
...  „soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist." 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... „Jedes Mitglied kann nur ein abwesendes Mitglied vertreten." 3. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 werden die Wörter ... „Soweit unmittelbar betroffene Fachverbände gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 nur als Gruppe gemeinsam berechtigt sind, ein Mitglied für den Verwaltungsrat ...
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