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Zitierungen von § 21 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... insbesondere zu Werbezwecken, gilt nicht als Sperrfristverletzung." 20. § 21 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „dem gedrehten ... „Näheres regeln Bestimmungen des Bundesarchivs." 21. Nach § 21 wird die folgende Überschrift eingefügt: „2. Abschnitt Förderung ...
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