interne Verweise§ 17a FFG Förderungsfähigkeit von internationalen Gemeinschaftsvorhaben (vom 01.01.2014) ... von Kinofilmen gilt entsprechend. Eine Förderung nach den §§ 22, 23 , 41 und 53 ist für Filme nach Satz 1 ausgeschlossen. (4) Filme im Sinne ... oder Sitz haben, verbürgt ist. Eine Förderung nach den §§ 22, 23 , 41 und 53 ist für Filme im Sinne des § 16a ausgeschlossen. (5) Soweit im ...
§ 20 FFG Sperrfristen (vom 01.01.2014) ... Film ist zusätzlich von der Referenzfilmförderung nach den §§ 22 und 23 ausgeschlossen. Wurden bereits Referenzmittel zuerkannt oder ausgezahlt, gelten die ...
§ 22 FFG Referenzfilmförderung (vom 01.01.2014) ... Referenzpunkten aus anderen Kalenderjahren, die nach Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 5 oder § 23 Abs. 1 Satz 2 maßgeblich sind, mindestens 10.000 Referenzpunkte ...
§ 24 FFG Antrag (vom 01.01.2014) ... Verstreichen der Zeiträume gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Satz 2 zu stellen. Er wird bei der Zuerkennung gemäß § 25 nur ...
§ 28 FFG Verwendung (vom 01.01.2014) ... (2) Beteiligt sich ein Hersteller mit Förderungshilfen nach § 22 oder § 23 an dem Filmvorhaben eines anderen Herstellers, so hat er dabei grundsätzlich seine ...
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014) ... trifft. (2) Der Vorstand entscheidet in den Fällen der §§ 22 bis 31, 34 Absatz 5 und 6, der §§ 37, 39, 41 bis 46, 52, 53, 55, 56 Absatz 2 und des ... einer Entscheidung auf Zuerkennung der Förderungsmittel nach den §§ 22, 23 und 25 Abs. 2 ist das Präsidium zu unterrichten; verlangen wenigstens drei Mitglieder des ...
§ 65 FFG Widerspruchsentscheidungen (vom 01.01.2014) ... Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstandes nach den §§ 22 und 23 , die auf § 19 beruhen, entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit. ... Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstandes nach den §§ 22 und 23 , die auf einer Einstufung des Films als Kinderfilm im Sinne des § 14a Absatz 2 beruhen, ...
§ 75 FFG Beendigung der Filmförderung (vom 01.01.2014) ... den Bericht. (2) Förderungshilfen gemäß den §§ 22, 23 , 41 und 53 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 2015 ... (3) Anträge auf Förderungshilfen gemäß den §§ 22, 23 , 41 und 53 müssen bis zum 31. März 2017 gestellt werden. Für ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes ... von Kinofilmen gilt entsprechend. Eine Förderung nach den §§ 22, 23 , 41 und 53 ist für Filme nach Satz 1 ausgeschlossen. (4) Filme im Sinne des ... ihren Wohnsitz oder Sitz haben, verbürgt ist. Eine Förderung nach den §§ 22, 23 , 41 und 53 ist für Filme im Sinne des § 16a ausgeschlossen." c) Die ... Referenzpunkten aus anderen Kalenderjahren, die nach Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 5 oder § 23 Abs. 1 Satz 2 maßgeblich sind, mindestens 10.000 Referenzpunkte ergeben." ... 2 maßgeblich sind, mindestens 10.000 Referenzpunkte ergeben." 23. § 23 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort und" ... Verstreichen der Zeiträume gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Satz 2 zu stellen." c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... e) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und die Wörter und § 23 Abs. 1 Satz 1 gelten" werden durch das Wort gilt" ersetzt. f) Der ... Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstandes nach den §§ 22 und 23 , soweit diese auf die Einstufung als Kinderfilm im Sinne des § 14a Abs. 2 gestützt ... folgt gefasst: (2) Förderungshilfen gemäß den §§ 22, 23 , 41 und 53 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 2012 ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes ... Film ist zusätzlich von der Referenzfilmförderung nach den §§ 22 und 23 ausgeschlossen. Wurden bereits Referenzmittel zuerkannt oder ausgezahlt, gelten die Sätze 1 ... d) In Absatz 5 wird die Angabe „oder § 16a" gestrichen. 17. § 23 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Bei Kinder- und Erstlingsfilmen sowie ... folgt gefasst: „Der Vorstand entscheidet in den Fällen der §§ 22 bis 31, 34 Absatz 5 und 6, der §§ 37, 39, 41 bis 46, 52, 53, 55, 56 Absatz 2 und des ... Über Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstandes nach den §§ 22 und 23 , die auf § 19 beruhen, entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit. Über ... Über Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstandes nach den §§ 22 und 23 , die auf einer Einstufung des Films als Kinderfilm im Sinne des § 14a Absatz 2 beruhen, ... folgt gefasst: „(2) Förderungshilfen gemäß den §§ 22, 23 , 41 und 53 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 2015 ...
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