Zitierungen von § 28 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 FFG Rückzahlung (vom 01.01.2009)
...  1. wenn diese zur Finanzierung eines Films verwendet worden sind, der des § 28 Abs. 1 nicht entspricht, 2. wenn die Auszahlung auf Grund unrichtiger Angaben ...
§ 39 FFG Rückzahlung (vom 01.01.2009)
... sind die für die Referenzfilmförderung geltenden Vorschriften, insbesondere § 28 Abs. 4, entsprechend anzuwenden. (5) Zehn Jahre nach der Erstaufführung des Films ...
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... trifft. (2) Der Vorstand entscheidet in den Fällen der §§ 22 bis 31, 34 Absatz 5 und 6, der §§ 37, 39, 41 bis 46, 52, 53, 55, 56 Absatz 2 und des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... FFA die Auslagen für die Schlusskostenprüfung zu erstatten." 27. § 28 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „seit der ... die Wörter „den §§ 15, 16, 18 oder 19" durch die Angabe „des § 28 Abs. 1" ersetzt. b) Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. wenn ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... das eingezahlte Stammkapital weniger als 25.000 Euro beträgt;". 21. In § 28 Absatz 3 wird die Angabe „oder § 16a" gestrichen. 22. § 32 wird ... folgt gefasst: „Der Vorstand entscheidet in den Fällen der §§ 22 bis 31, 34 Absatz 5 und 6, der §§ 37, 39, 41 bis 46, 52, 53, 55, 56 Absatz 2 und des ...


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