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Zitierungen von § 53a FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53a FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8a FFG Unterkommissionen (vom 01.01.2014)
... einrichten: 1. die Förderung des Filmabsatzes im Inland und Ausland (§ 53a ), 2. die Förderung des Absatzes von mit Filmen bespielten Bildträgern (§ ...
§ 36 FFG Förderungszusage (vom 01.01.2014)
... die Projektfilmförderung eine Zusage über die Förderung des Absatzes nach § 53a bis zu 150.000 Euro geben, wenn für das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung eine ...
§ 53b FFG Projektförderung der Videowirtschaft (vom 01.01.2014)
... Bereitstellung der Filme zum Abruf. (3) § 32 Absatz 3 Satz 1 und § 53a Absatz 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 4 gelten entsprechend. § 53a Absatz 2 Satz 5 gilt ... 3 Satz 1 und § 53a Absatz 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 4 gelten entsprechend. § 53a Absatz 2 Satz 5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass Zuschüsse an Videotheken ...
§ 54 FFG Antrag (vom 01.01.2014)
... sind 1. bei Förderungshilfen nach den §§ 53 und 53a Verleih- oder Vertriebsunternehmen sowie die zentrale Dienstleistungsorganisation der deutschen ...
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... von Drehbüchern (§§ 47 bis 52), der Förderung des Filmabsatzes (§§ 53a bis 55) und der Förderung des Filmabspiels (§§ 56 bis 58), soweit die Entscheidung ...
§ 67a FFG Verwendung der Filmabgabe der Videowirtschaft (vom 01.01.2014)
... 3. 12,5 vom Hundert für die Förderung gemäß § 53a , davon mindestens ein Viertel für die Förderung des Auslandsvertriebs. (2) ...
§ 68 FFG Aufteilung der Mittel auf die Förderungsarten (vom 01.01.2014)
... 7. 14,5 vom Hundert für die Förderung gemäß § 53a , davon mindestens ein Viertel für die Förderung des Auslandsvertriebs. (2) ... 2 zuzuführen. (5) Für die Förderung gemäß § 53a Abs. 6 dürfen nicht mehr als 10 vom Hundert der Mittel nach Absatz 1 Nr. 6 verwendet werden. ...
§ 75 FFG Beendigung der Filmförderung (vom 01.01.2014)
... worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47, 53a , 53b und 56 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährt. (3) ... auf Gewährung von Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47, 53a , 53b und 56 müssen bis zum 30. September 2016 gestellt werden. (4) Ist ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... die Projektfilmförderung eine Zusage über die Förderung des Absatzes nach § 53a bis zu 150.000 Euro geben, wenn für das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung eine ... ersetzt. f) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. 47. § 53a wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter ... zur Bereitstellung der Filme zum Abruf. (3) § 32 Abs. 4 Satz 1 und § 53a Abs. 2 und 4 gelten entsprechend. Für Maßnahmen gemäß Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 ... 1 bis 3 ersetzt: 1. bei Förderungshilfen nach den §§ 53 und 53a Verleih- oder Vertriebsunternehmen sowie die zentrale Dienstleistungsorganisation der deutschen ... erstaufgeführt worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47, 53a , 53b, 56, 56a und 59 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 gewährt." ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... 1 Satz 2" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 3" ersetzt. 33. § 53a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 wird die Angabe „Abs. 4" durch ... „Abs. 6" durch die Angabe „Absatz 5" ersetzt. c) Dem § 53a wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Im Rahmen der Darlehenstilgung ... aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „§ 32 Absatz 3 Satz 1 und § 53a Absatz 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 4 gelten entsprechend." bb) Nach Satz 1 wird ... bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „§ 53a Absatz 2 Satz 5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass Zuschüsse an Videotheken ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach der Angabe „(§§ 53a bis 55)" das Komma durch das Wort „und" ersetzt und werden die Wörter ... erstaufgeführt worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47, 53a , 53b und 56 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährt." c) ... auf Gewährung von Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47, 53a , 53b und 56 müssen bis zum 30. September 2016 gestellt ...
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