Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 67b FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67b FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 68 FFG Aufteilung der Mittel auf die Förderungsarten (vom 01.01.2014)
... FFA sind unter Berücksichtigung des Vorwegabzuges gemäß den §§ 67a und 67b nach anteiligem Abzug der Verwaltungskosten und der Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 und 2 wie ...
§ 69 FFG Ermächtigung des Verwaltungsrates (vom 01.01.2014)
... Im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel nach den §§ 67a, 67b und 68 kann der Verwaltungsrat bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan die ... Übertragung ist nur soweit zulässig, als dadurch die nach den §§ 67a, 67b und 68 für den jeweiligen Förderungszweck zur Verfügung stehenden Mittel um nicht ... Mittel den Einnahmen der FFA zuzuführen und nach Maßgabe der §§ 67a, 67b und 68 zu verwenden. Abweichend von Satz 3 können zur Finanzierung von ...
§ 73 FFG Übergangsregelungen (vom 01.01.2014)
... erstmals zum Vertrieb im Ausland angeboten wurde. (7) Die §§ 67 und 67b in der Fassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes gelten mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... durch die Angabe „§ 68 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 8" ersetzt. 67. § 67b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „der ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1048
Artikel 1 6. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... es sei denn, dass der Zuwendungsgeber etwas anderes bestimmt." 5. § 67b wird wie folgt gefasst: „§ 67b Verwendung der Filmabgabe der ... anderes bestimmt." 5. § 67b wird wie folgt gefasst: „§ 67b Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter (1) Die Einnahmen der FFA aus der ... 2009 erstmals zum Vertrieb im Ausland angeboten wurde. (7) Die §§ 67 und 67b gelten mit Wirkung vom Beginn des 1. Januar 2004. Soweit vor der Bekanntmachung des Sechsten ...
 
Anzeige