Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra (WerraSalzGAufhG k.a.Abk.)

G. v. 17.01.1996 BGBl. I S. 38
Geltung ab 25.01.1996; FNA: 750-17/1 Bergbau
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3

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Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1



Das Gesetz über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra vom 3. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1430), geändert durch Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt II Nr. 4 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1003), wird aufgehoben.

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Artikel 2



Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Maßgabe des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra in den Abbaugebieten im Sinne des § 1 des Gesetzes bestehenden Rechte, insbesondere Bergwerkseigentum, Bewilligungen, Zulassungen und Genehmigungen, bleiben unberührt.

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Artikel 3



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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