Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 4 - 3. Verjährungsgesetz (3. VerjG)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 
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