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Zitierungen von § 87 SGB X

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 87 SGB X verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB X selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Lastenausgleichsgesetz (LAG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 290 LAG Erstattungspflicht (vom 01.07.2006)
... anzurechnen waren; der Anspruch auf Rentennachzahlung geht insoweit auf den Bund über. § 87 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ist entsprechend anzuwenden. Soweit Überzahlungen an ...