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§ 62 - Designgesetz (DesignG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 442-5 Geschmacksmusterrecht
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Geltung ab 01.06.2004; FNA: 442-5 Geschmacksmusterrecht
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§ 62 Weiterleitung der Anmeldung
§ 62 wird in 4 Vorschriften zitiert
Werden beim Deutschen Patent- und Markenamt Anmeldungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern nach Artikel 35 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. EG 2002 Nr. L 3 S. 1) eingereicht, so vermerkt das Deutsche Patent- und Markenamt auf der Anmeldung den Tag des Eingangs und leitet die Anmeldung ohne Prüfung unverzüglich an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) weiter.
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Zitierungen von § 62 DesignG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 DesignG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DesignG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
§ 5 PatKostG Vorauszahlung, Vorschuss (vom 01.05.2022)
... einer Anmeldung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum nach § 62 des Designgesetzes und die Anträge auf Weiterleitung internationaler Anmeldungen an das Internationale Büro ...
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... Weiterleitung einer Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung ( § 62 DesignG ) 344 100 für jede Anmeldung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2446, 2010 I 326
Artikel 2 1. GeschmMGÄndG Änderung des Patentkostengesetzes
... für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) nach § 125a des Markengesetzes, § 62 des Geschmacksmustergesetzes und die Anträge auf Weiterleitung internationaler Anmeldungen an ... einer Gemein- schaftsgeschmacksmusteran- meldung (§ 62 GeschmMG) 344.100 für jede Anmeldung Eine ...
Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 1 GeschmMRModG Änderung des Geschmacksmustergesetzes
... Eingetragene Designs nach dem Erstreckungsgesetz". n) Nach der Angabe zu § 62 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 62a Anwendung der Vorschriften ... durch die Wörter „eingetragenen Designs" ersetzt. 56. Nach § 62 wird folgender § 62a eingefügt: „§ 62a Anwendung der Vorschriften ...
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