Tools:
Update via:
Änderung § 63a DesignG vom 01.01.2014
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 DesignGNB am 1. Januar 2014 und Änderungshistorie des DesignGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 63a DesignG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2014 geltenden Fassung | § 63a DesignG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2014 geltenden Fassung durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 63a (neu) | (Text neue Fassung)§ 63a Unterrichtung der Kommission |
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die nach Artikel 80 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 benannten Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte erster und zweiter Instanz sowie jede Änderung der Anzahl, der Bezeichnung oder der örtlichen Zuständigkeit dieser Gerichte mit. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3088/al0-42536.htm