Zitierungen von § 34 DesignG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 DesignG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DesignG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34c DesignG Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren (vom 01.01.2014)
... werden. (2) Der Beitritt erfolgt durch Antragstellung; die §§ 34 und 34a gelten entsprechend. Erfolgt der Beitritt im Beschwerdeverfahren vor dem ...
§ 52a DesignG Geltendmachung der Nichtigkeit (vom 01.07.2016)
... auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit oder durch Stellung eines Antrags nach § 34 berufen. Satz 1 gilt nicht für die Geltendmachung der Nichtigkeit eines ...
§ 52b DesignG Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit (vom 01.07.2016)
... mit Klagen wegen der Verletzung desselben eingetragenen Designs erhoben werden. § 34 gilt entsprechend. (2) Die Widerklage ist unzulässig, soweit im ...
§ 71 DesignG Wirkung der internationalen Eintragung (vom 01.01.2014)
... Deutschland festgestellt (§ 70 Absatz 1 Satz 1) oder ihr nach § 9 Absatz 1 oder § 34 Satz 1 der Schutz entzogen worden ist (§ 70 Absatz 1 Satz 2). (3) Nimmt das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2446, 2010 I 326
Artikel 1 1. GeschmMGÄndG Änderung des Geschmacksmustergesetzes
... An die Stelle der Klage auf Einwilligung in die Löschung nach § 9 Absatz 1 und § 34 tritt die Klage auf Einwilligung in die Schutzentziehung. Das Gericht übermittelt dem ... Deutschland festgestellt (§ 70 Absatz 1 Satz 1) oder ihr nach § 9 Absatz 1 oder § 34 Satz 1 der Schutz entzogen worden ist (§ 70 Absatz 1 Satz 2). (3) Nimmt das ...

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 1 GeschmMRModG Änderung des Geschmacksmustergesetzes
...  „§ 32 Angemeldete Designs". f) Die Angabe zu § 34 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 34 Antragsbefugnis  ... f) Die Angabe zu § 34 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 34 Antragsbefugnis § 34a Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und ... Wort „Designs" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 34 Satz 1 Nr. 3" durch die Wörter „§ 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2" ... die Anmeldung von Designs begründet werden." 36. Die §§ 33 und 34 werden durch die folgenden §§ 33 bis 34c ersetzt: „§ 33 ... Verzicht auf das eingetragene Design festgestellt oder erklärt werden. § 34 Antragsbefugnis Zur Stellung des Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit nach § ... 2 erklärt werden. (2) Der Beitritt erfolgt durch Antragstellung; die §§ 34 und 34a gelten entsprechend. Erfolgt der Beitritt im Beschwerdeverfahren vor dem ... auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit oder durch Stellung eines Antrags nach § 34 berufen. § 52b Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit ... mit Klagen wegen der Verletzung desselben eingetragenen Designs erhoben werden. § 34 gilt entsprechend. (2) Die Widerklage ist unzulässig, soweit im ...


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