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Zitierungen von § 42c VVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42c VVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 42d VVG Zeitpunkt und Form der Information (vom 22.05.2007)
... nach § 42b Abs. 2 vor Abgabe seiner Vertragserklärung, die Informationen nach § 42c Abs. 1 vor dem Abschluss des Vertrags klar und verständlich in Textform zu ...
§ 42e VVG Schadensersatzpflicht (vom 22.05.2007)
... der dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung einer Pflicht nach § 42b oder § 42c entsteht. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsvermittler die Pflichtverletzung nicht zu ...
§ 42g VVG Großrisiken (vom 22.05.2007)
... §§ 42b bis 42e gelten nicht für die Vermittlung von Versicherungsverträgen über ...
§ 42h VVG Sonstige Ausnahmen (vom 22.05.2007)
... §§ 42b bis 42f und 42k gelten nicht für Versicherungsvermittler im Sinn von § 34d Abs. 9 Nr. 1 ...
§ 42i VVG Abweichende Vereinbarungen (vom 22.05.2007)
... den §§ 42b bis 42h kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen ...
§ 42j VVG Versicherungsberater (vom 22.05.2007)
... für Versicherungsmakler geltenden Vorschriften des § 42b Abs. 1 Satz 1, des § 42c Abs. 1, der §§ 42d und 42e, des § 42f Abs. 2 und der §§ 42g, 42i und 42k ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
G. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3232
Artikel 2 VersVermRNeurG Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
... nach Absatz 2 durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten. § 42c Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers (1) Der ... nach § 42b Abs. 2 vor Abgabe seiner Vertragserklärung, die Informationen nach § 42c Abs. 1 vor dem Abschluss des Vertrags klar und verständlich in Textform zu ... der dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung einer Pflicht nach § 42b oder § 42c entsteht. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsvermittler die Pflichtverletzung nicht zu ... Versicherungsnehmers. § 42g Großrisiken Die §§ 42b bis 42e gelten nicht für die Vermittlung von Versicherungsverträgen über ... Versicherungsvertrag. § 42h Sonstige Ausnahmen Die §§ 42b bis 42f und 42k gelten nicht für Versicherungsvermittler im Sinn von § 34d Abs. 9 Nr. 1 ... § 42i Abweichende Vereinbarungen Von den §§ 42b bis 42h kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden. § ... für Versicherungsmakler geltenden Vorschriften des § 42b Abs. 1 Satz 1, des § 42c Abs. 1, der §§ 42d und 42e, des § 42f Abs. 2 und der §§ 42g, 42i und 42k ...
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