§ 4 - DM-Beendigungsgesetz (DMBeEndG)

Artikel 1 G. v. 16.12.1999 BGBl. I S. 2402; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 14.09.2005 BGBl. I S. 2746
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 7601-16 Umstellungsrecht

§ 4


§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

(aufgehoben)

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Zitierungen von § 4 DMBeEndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DMBeEndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DMBeEndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 DMBeEndG
...  4 ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn er ...


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