§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ver- und Entsorgung-Meisterprüfungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2415), geändert durch Artikel 1 Nr. 19 und Artikel 2 der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 711), außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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