interne Verweise§ 3 BBiG Anwendungsbereich (vom 01.08.2024) ... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ...
§ 48 BBiG Zwischenprüfungen (vom 01.01.2020) ... eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen. Die §§ 37 bis 39 gelten entsprechend. (2) Die Zwischenprüfung entfällt, sofern ...
§ 49 BBiG Zusatzqualifikationen (vom 01.08.2024) ... 6 werden gesondert geprüft und bescheinigt. Das Ergebnis der Prüfung nach § 37 bleibt unberührt. (2) § 37 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 39 bis 42a und ... Das Ergebnis der Prüfung nach § 37 bleibt unberührt. (2) § 37 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 39 bis 42a und 47 gelten ...
§ 50c BBiG Durchführung des Verfahrens (vom 01.08.2024) ... des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit fest. § 37 Absatz 3 Satz 1 gilt entsprechend. Kann der Antragsteller oder die Antragstellerin weder die ...
§ 56 BBiG Fortbildungsprüfungen (vom 01.08.2024) ... Fortbildung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 und die §§ 40, 41, 42 Absatz 1 bis 5 ...
§ 103 BBiG Fortgeltung bestehender Regelungen (vom 01.01.2020) ... die nach Absatz 1 als anerkannte Ausbildungsberufe gelten, stehen Prüfungszeugnissen nach § 37 Abs. 2 gleich. (3) Auf Ausbildungsverträge, die vor dem 30. September 2017 abgeschlossen ...
Zitat in folgenden NormenAusbilder-Eignungsverordnung
V. v. 21.01.2009 BGBl. I S. 88
§ 4 AusbEignV Nachweis der Eignung ... Abnahme der Prüfung errichtet die zuständige Stelle einen Prüfungsausschuss. § 37 Absatz 2 und 3, § 39 Absatz 1 Satz 2, die §§ 40 bis 42, 46 und 47 des ...
BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung (BMVgVFAPrV)
V. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 137
§ 21 BMVgVFAPrV Prüfungszeugnis ... Für die Ausstellung des Prüfungszeugnisses nach § 37 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes ist der von der zuständigen Stelle vorgeschriebene Vordruck zu verwenden. (2) Das ... Prüfungszeugnis enthält: 1. die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 Berufsbildungsgesetz ", 2. den Namen und die Vornamen des Prüflings, 3. das Geburtsdatum ...
Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung (ÖDAPrV)
V. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 366
§ 43 ÖDAPrV Prüfungszeugnis ... Das Prüfungszeugnis nach § 37 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes wird von der zuständigen Stelle ausgestellt. (2) Das Prüfungszeugnis ... Prüfungszeugnis enthält 1. die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes ", 2. den Namen und die Vornamen des Prüflings, 3. das Geburtsdatum ... das Prüfungszeugnis 1. die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes ", 2. den Namen und die Vornamen des Prüflings, 3. das Geburtsdatum ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Artikel 1 BVaDiG Änderung des Berufsbildungsgesetzes ... 3. In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10" durch ... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ... die Wörter „Vertragsabfassung und des Empfangsnachweises" ersetzt. 23. § 37 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort ... die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit fest. § 37 Absatz 3 Satz 1 gilt entsprechend. Kann der Antragsteller oder die Antragstellerin weder die vollständige ... 4 Satz 2 erstellt." 38. In § 56 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „ § 37 Absatz 2 Satz 1 und 2" durch die Wörter „§ 37 Absatz 2 Satz 1" und die Wörter ... 2 werden die Wörter „§ 37 Absatz 2 Satz 1 und 2" durch die Wörter „ § 37 Absatz 2 Satz 1" und die Wörter „§§ 40 bis 42, 46 und 47" durch die ...
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes ... Löschen § 36 Antrag Abschnitt 5 Prüfungswesen § 37 Abschlussprüfung § 38 Prüfungsgegenstand § 39 ... (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1)," eingefügt. 16. § 37 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag des Auszubildenden eine ... der beruflichen Fortbildung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 und die §§ 40 bis 42, 46 und 47 sind ... folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „ § 37 Absatz 2 und 3 sowie § 39 Absatz 2 und die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten entsprechend." ...
Zitate in aufgehobenen TitelnAusbilder-Eignungsverordnung
V. v. 16.02.1999 BGBl. I S. 157, 700; aufgehoben durch § 9 V. v. 21.01.2009 BGBl. I S. 88
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