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Zitierungen von § 39 BBiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 BBiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BBiG Anwendungsbereich (vom 01.08.2024)
... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ...
§ 48 BBiG Zwischenprüfungen (vom 01.01.2020)
... entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen. Die §§ 37 bis 39 gelten entsprechend. (2) Die Zwischenprüfung entfällt, sofern 1. ...
§ 49 BBiG Zusatzqualifikationen (vom 01.08.2024)
... Prüfung nach § 37 bleibt unberührt. (2) § 37 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 39 bis 42a und 47 gelten ...
§ 56 BBiG Fortbildungsprüfungen (vom 01.08.2024)
... Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 und die §§ 40, 41, 42 Absatz 1 bis 5 sowie die §§ 42a, 46 und 47 sind ...
§ 62 BBiG Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen (vom 01.08.2024)
... die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Absatz 2 und 3 sowie § 39 Absatz 2 und die §§ 40 bis 42a, 46 und 47 gelten entsprechend. (4) Der Prüfling ...
Zitat in folgenden Normen
Ausbilder-Eignungsverordnung
V. v. 21.01.2009 BGBl. I S. 88
§ 4 AusbEignV Nachweis der Eignung
... die zuständige Stelle einen Prüfungsausschuss. § 37 Absatz 2 und 3, § 39 Absatz 1 Satz 2, die §§ 40 bis 42, 46 und 47 des Berufsbildungsgesetzes gelten ...
Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung (ÖDAPrV)
V. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 366
§ 32 ÖDAPrV Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter
... Gutachter nach § 39 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes sollen Personen nicht tätig werden, wenn sie als Mitglieder des Prüfungsausschusses von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Artikel 1 BVaDiG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... 3. In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10" durch ... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ... 2 Satz 1 Nummer 6" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „ §§ 39 bis 42 und 47" durch die Wörter „§§ 39 bis 42a und 47" ersetzt. ... 2 werden die Wörter „§§ 39 bis 42 und 47" durch die Wörter „ §§ 39 bis 42a und 47" ersetzt. 30. In § 50 Absatz 1 und 2 wird jeweils das Wort ...
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... § 37 Abschlussprüfung § 38 Prüfungsgegenstand § 39 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen § 40 Zusammensetzung, ... der berufsschulischen Leistungsfeststellungen dem Antrag beizufügen." 17. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Prüfungsausschüsse, ... Antrag beizufügen." 17. § 39 wird wie folgt gefasst: „ § 39 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen (1) Für die ... Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 und die §§ 40 bis 42, 46 und 47 sind entsprechend anzuwenden. (2) Der ... a) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 37 Absatz 2 und 3 sowie § 39 Absatz 2 und die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten entsprechend." b) In Absatz 4 ...
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