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Änderung § 1 Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft vom 01.08.2007

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 FitnessKfmAusbVRegV am 1. August 2007 und Änderungshistorie der KflDGVAusbV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2007 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 04.07.2007 BGBl. I S. 1252
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe


Die Ausbildungsberufe

1. Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen,

(Text alte Fassung)

2. Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau,

(Text neue Fassung)

2. (aufgehoben)

3. Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau

werden staatlich anerkannt.