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Zitierungen von § 8 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 FachHwirtPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FachHwirtPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FachHwirtPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 11 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 9 FachHwirtPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... vor Antragstellung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen nach den §§ 3 und 8 Abs. 2 entspricht. Eine Befreiung von der situationsbezogenen praktischen Fachaufgabe und dem ...
§ 10 FachHwirtPrV Bestehen der Prüfung
... Die drei Teile der Prüfung gemäß § 8 Abs. 1 sind gesondert zu bewerten. (2) Die Note der schriftlichen Prüfung ist als ...
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