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§ 2 - Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsberufen (AusbBerAufhV k.a.Abk.)

V. v. 05.08.1996 BGBl. I S. 1318
Geltung ab 21.08.1996; FNA: 806-21-1-12-3 Berufliche Bildung

§ 2 Übergangsregelung



Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden.

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