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Zitierungen von § 21 TFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 TFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21a TFG Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung (vom 26.11.2019)
...  1. die Erhebung, Zusammenführung, Prüfung und Auswertung der Meldungen nach § 21 Absatz 1a , 2. die Festlegung der Einzelheiten zum Datensatz nach Absatz 3 Satz 3 und § 2 ... und technisch getrennte Vertrauensstelle ein. Die Vertrauensstelle erhebt die ihr nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 übermittelten personenidentifizierenden Daten, erzeugt daraus ein Pseudonym, übermittelt ... hämophiliebehandelnden ärztlichen Person übermittelten anonymisierten Daten nach § 21 Absatz 1a Satz 1 sowie 3. im Fall der schriftlichen oder elektronischen Einwilligung des behandelten ... b) die von der hämophiliebehandelnden ärztlichen Person übermittelten Daten nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 . Das Deutsche Hämophilieregister führt das von der Vertrauensstelle ... die hämophiliebehandelnde ärztliche Person verpflichtet ist, anonymisierte Daten nach § 21 Absatz 1a Satz 1 an das Deutsche Hämophilieregister zu melden, und dass das Deutsche Hämophilieregister ... melden, und dass das Deutsche Hämophilieregister anonymisierte Auswertungsergebnisse der nach § 21 Absatz 1a Satz 1 gemeldeten Daten an die meldende hämophiliebehandelnde ärztliche Person zur Verbesserung ... bei Hämophilie die von einer hämophiliebehandelnden ärztlichen Person nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 übermittelten pseudonymisierten Daten dieser ärztlichen Person ...
§ 32 TFG Bußgeldvorschriften (vom 16.08.2019)
... oder eine Vorbehandlung durchführt oder 3. (aufgehoben) 4. entgegen § 21 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 1a Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § ...
§ 34 TFG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften (vom 29.07.2017)
... § 21 Absatz 1a und § 21a Absatz 1 bis 5 sind ab dem 1. August 2019 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Hämophilieregister-Verordnung (DHRV)
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 744; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202
§ 12 DHRV Mitglieder, stellvertretende Mitglieder
... über ausgewiesene Erfahrungen auf dem Gebiet der Diagnostik, Behandlung und Versorgung der in § 21 Absatz 1a Satz 1 des Transfusionsgesetzes genannten Patientengruppe sowie auf dem Gebiet der Planung und Durchführung von ... und 6. die Patientenverbände, die die spezifischen Belange der in § 21 Absatz 1a Satz 1 des Transfusionsgesetzes genannten Patientengruppe vertreten. (2) Der Fachausschuss besteht aus dem Vorsitz und ...
§ 24 DHRV Datenverarbeitung durch hämophiliebehandelnde ärztliche Personen (vom 16.08.2019)
... Anfrage 1. die von dieser hämophiliebehandelnden ärztlichen Person nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 des Transfusionsgesetzes übermittelten pseudonymisierten Patienten- und Behandlungsdaten, 2. ... 2. Auswertungsergebnisse der von dieser hämophiliebehandelnden ärztlichen Person nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 des Transfusionsgesetzes übermittelten pseudonymisierten Patienten- und Behandlungsdaten oder 3. ...
§ 30 DHRV Grundsätze
... ärztlichen Personen zu den Anforderungen an die Qualität der Meldedaten nach § 21 Absatz 1a des Transfusionsgesetzes . Die Vorschriften des Transfusionsgesetzes und des ärztlichen Berufsrechts zur ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 132i SGB V Versorgungsverträge mit Hämophiliezentren (vom 16.08.2019)
... § 14 des Transfusionsgesetzes und die Meldung an das Deutsche Hämophilieregister nach § 21 Absatz 1a des Transfusionsgesetzes sowie für die Notfallvorsorge und -behandlung geregelt werden. Im Fall der ...

Transfusionsgesetz-Meldeverordnung (TFGMV)
V. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3737; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202
§ 1 TFGMV Zweck und Anwendungsbereich der Verordnung
... Auswertung der Daten für den Bericht der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Abs. 2 des Transfusionsgesetzes zu schaffen. Die Verordnung regelt die Erfassung der zu meldenden ...
§ 2 TFGMV Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens (vom 16.08.2019)
... Die Angaben nach § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Transfusionsgesetzes sind elektronisch an die zuständige Bundesoberbehörde zu melden. Für die ... Bundesoberbehörde für diesen Zweck eingerichtet hat. (2) Die Meldung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Transfusionsgesetzes muss Folgendes umfassen: 1. Name und Adresse der meldenden Spendeeinrichtung sowie der ... Hämophilie, einschließlich Herkunfts- und Ausfuhrland. (3) Die Meldung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Transfusionsgesetzes muss Folgendes umfassen: 1. Name und Adresse der meldenden Einrichtung der ... im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. (4) Die Angaben nach § 21 Absatz 1a Satz 1 und 2 Nummer 2 des Transfusionsgesetzes sind elektronisch an das Deutsche Hämophilieregister nach § 21a des Transfusionsgesetzes ... gemeldet wird, 3. sofern der Patient seine Einwilligung zur Meldung gemäß § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 des Transfusionsgesetzes erteilt hat, insbesondere a) den Geburtsmonat, das Geburtsjahr und das Geschlecht des ... mitteilt, dass sie eine nicht personenbezogene Bestätigung der Übermittlung nach § 21 Absatz 1a Satz 1 und 2 des Transfusionsgesetzes zur Vorlage bei der Krankenkasse benötigt, d) den Tod des Patienten mit ... sofern Patienten ihre Einwilligung zur Meldung der Daten nach Nummer 3 gemäß § 21 Absatz 1a Satz 2 des Transfusionsgesetzes nicht erteilt haben. Personenidentifizierende Daten nach § 21 Absatz 1a ... Transfusionsgesetzes nicht erteilt haben. Personenidentifizierende Daten nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 des Transfusionsgesetzes sind elektronisch an die Vertrauensstelle nach § 21a Absatz 2 des Transfusionsgesetzes zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Artikel 6 AMVSÄndG Änderung des Transfusionsgesetzes
... Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie" ersetzt. 6. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... „und dass das Deutsche Hämophilieregister anonymisierte Auswertungsergebnisse der nach § 21 Absatz 1a Satz 1 gemeldeten Daten an die meldende hämophiliebehandelnde ärztliche Person zur Verbesserung ... bei Hämophilie die von einer hämophiliebehandelnden ärztlichen Person nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 übermittelten pseudonymisierten Daten dieser ärztlichen Person ...
Artikel 7a AMVSÄndG Änderung der Hämophilieregister-Verordnung
... Anfrage 1. die von dieser hämophiliebehandelnden ärztlichen Person nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 des Transfusionsgesetzes übermittelten pseudonymisierten Patienten- und Behandlungsdaten, 2. ... 2. Auswertungsergebnisse der von dieser hämophiliebehandelnden ärztlichen Person nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 des Transfusionsgesetzes übermittelten pseudonymisierten Patienten- und Behandlungsdaten oder 3. ...
Artikel 12 AMVSÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 16.08.2019)
... § 14 des Transfusionsgesetzes und die Meldung an das Deutsche Hämophilieregister nach § 21 Absatz 1a des Transfusionsgesetzes sowie für die Notfallvorsorge und -behandlung geregelt werden. Im Fall der Nichteinigung wird ...

Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
Artikel 3 BlGewVFG Änderung des Transfusionsgesetzes
... 1" durch die Wörter „den Absätzen 1 und 2a" ersetzt. 3. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch die folgenden Absätze 1 und ... die Wörter „nach den Absätzen 1 und 1a" eingefügt. 4. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „§ 21a Deutsches ... 1. die Erhebung, Zusammenführung, Prüfung und Auswertung der Meldungen nach § 21 Absatz 1a , 2. die Festlegung der Einzelheiten zum Datensatz nach Absatz 3 Satz 3 und § 2 ... personell und technisch getrennte Vertrauensstelle ein. Die Vertrauensstelle erhebt die ihr nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 übermittelten personenidentifizierenden Daten, erzeugt daraus ein Pseudonym, übermittelt ... hämophiliebehandelnden ärztlichen Person übermittelten anonymisierten Daten nach § 21 Absatz 1a Satz 1 sowie 3. im Fall der schriftlichen Einwilligung des behandelten Patienten  ... die von der hämophiliebehandelnden ärztlichen Person übermittelten Daten nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 . Das Deutsche Hämophilieregister führt das von der Vertrauensstelle nach ... der an das Deutsche Hämophilieregister zu übermittelnden Daten nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 und § 2 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung wird vom Deutschen ... die hämophiliebehandelnde ärztliche Person verpflichtet ist, anonymisierte Daten nach § 21 Absatz 1a Satz 1 an das Deutsche Hämophilieregister zu melden. Der Patient ist darüber zu informieren, ... ersetzt. cc) Folgende Nummer 4 wird angefügt: „4. entgegen § 21 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 1a Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § ... für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften § 21 Absatz 1a und § 21a Absatz 1 bis 5 sind ab dem 1. August 2019 ...
Artikel 6 BlGewVFG Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung
... 2 Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens (1) Die Angaben nach § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Transfusionsgesetzes sind elektronisch an die zuständige Bundesoberbehörde zu melden. Für die Meldung ... Bundesoberbehörde für diesen Zweck eingerichtet hat. (2) Die Meldung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Transfusionsgesetzes muss Folgendes umfassen: 1. Name und Adresse der meldenden Spendeeinrichtung sowie der ... einschließlich Herkunfts- und Ausfuhrland. (3) Die Meldung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Transfusionsgesetzes muss Folgendes umfassen: 1. Name und Adresse der meldenden Einrichtung der ... Bundesoberbehörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. (4) Die Angaben nach § 21 Absatz 1a Satz 1 und 2 Nummer 2 des Transfusionsgesetzes sind elektronisch an das Deutsche Hämophilieregister nach § 21a des Transfusionsgesetzes ... gemeldet wird, 3. sofern der Patient seine Einwilligung zur Meldung gemäß § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 des Transfusionsgesetzes erteilt hat, insbesondere a) den Geburtsmonat, das Geburtsjahr und das Geschlecht des ... mitteilt, dass sie eine nicht personenbezogene Bestätigung der Übermittlung nach § 21 Absatz 1a Satz 1 und 2 des Transfusionsgesetzes zur Vorlage bei der Krankenkasse benötigt, d) den Tod des Patienten mit ... sofern Patienten ihre Einwilligung zur Meldung der Daten nach Nummer 3 gemäß § 21 Absatz 1a Satz 2 des Transfusionsgesetzes nicht erteilt haben. Personenidentifizierende Daten nach § 21 Absatz 1a Satz 2 ... 2 des Transfusionsgesetzes nicht erteilt haben. Personenidentifizierende Daten nach § 21 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 des Transfusionsgesetzes sind elektronisch an die Vertrauensstelle nach § 21a Absatz 2 des Transfusionsgesetzes zu ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 20 2. DSAnpUG-EU Änderung des Transfusionsgesetzes
... verarbeiten und nutzen," durch das Wort „verarbeiten," ersetzt. 5. In § 21 Absatz 1a Satz 2 werden im Satzteil vor der Aufzählung nach dem Wort „schriftlichen" die ...