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Änderungen an Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
01.08.2018 | (Aufhebung) | § 38 Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung (MVTAusbV) vom 4. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3834) |
01.08.2015 | Synopse gesamt oder einzeln für § 1, § 2, § 3, § 4, § 6, § 9, § 10, § 12, Anlage 1 | Artikel 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie vom 2. Juli 2015 (BGBl. I S. 1134) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung (MVTAusbV)V. v. 04.12.2017 BGBl. I S. 3834, 2018 I 201
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3130/l.htm