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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GießVerfMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GießVerfMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie
V. v. 02.07.2015 BGBl. I S. 1134
Artikel 2 GMAusbVEV Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie
... Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und" gestrichen. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Staatliche Anerkennung des ... und" gestrichen. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf ...
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