Tools:
Update via:
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GießVerfMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GießVerfMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 GießVerfMAusbV Ausbildungsrahmenplan (vom 01.08.2015)
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 5 sollen nach der in der Anlage 2 für die berufliche Grundbildung und die berufliche Fachbildung enthaltenen Anleitung zur ...
§ 9 GießVerfMAusbV Zwischenprüfung (vom 01.08.2015)
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 2 Abschnitt I und II laufende Nummer 1 bis 5 und 7 Buchstabe a und b aufgeführten Fertigkeiten ...
§ 11 GießVerfMAusbV Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie
... Die Prüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie
V. v. 02.07.2015 BGBl. I S. 1134
Artikel 2 GMAusbVEV Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 5 sollen nach der in der Anlage 2 für die berufliche Grundbildung und die berufliche Fachbildung enthaltenen Anleitung zur ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3130/v44374.htm