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Änderung Anlage 4 TrinkwV vom 01.11.2011
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Anlage 4 TrinkwV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.11.2011 geltenden Fassung | Anlage 4 TrinkwV n.F. (neue Fassung) in der am 09.01.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 03.01.2018 BGBl. I S. 99 |
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(Text alte Fassung) Anlage 4 (zu § 14 Abs. 1) Umfang und Häufigkeit von Untersuchungen | (Text neue Fassung)Anlage 4 (zu § 14 Absatz 2 Satz 1 und § 19 Absatz 2b Nummer 1) Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet |
I. Umfang der Untersuchung 1. Routinemäßige Untersuchungen Folgende Parameter sind routinemäßig zu untersuchen*): Aluminium (Anmerkung 1) Ammonium Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) (Anmerkung 2) Coliforme Bakterien Eisen (Anmerkung 1) Elektrische Leitfähigkeit Escherichia coli (E. coli) Färbung Geruch Geschmack Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C Nitrit (Anmerkung 3) Pseudomonas aeruginosa (Anmerkung 4) Trübung Wasserstoffionen-Konzentration --- *) Die Einzeluntersuchung entfällt bei Parametern, für die laufend Messwerte bestimmt und aufgezeichnet werden. Anmerkung 1: Nur erforderlich bei Verwendung als Flockungsmittel*) Anmerkung 2: Nur erforderlich, wenn das Wasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird*) Anmerkung 3: Gilt nur für Wasserversorgungsanlagen im Sinne von § 3 Nr. 2 Buchstabe b und c Anmerkung 4: Nur erforderlich bei Wasser, das zur Abfüllung in Flaschen oder andere Behältnisse zum Zwecke der Abgabe bestimmt ist --- *) In allen anderen Fällen sind die Parameter in der Liste für die periodischen Untersuchungen enthalten. 2. Periodische Untersuchungen Alle gemäß den Anlagen 1 bis 3 festgelegten Parameter, die nicht unter den routinemäßigen Untersuchungen aufgeführt sind, sind Gegenstand der periodischen Untersuchungen, es sei denn, die zuständigen Behörden können für einen von ihnen festzulegenden Zeitraum feststellen, dass das Vorhandensein eines Parameters in einer bestimmten Wasserversorgung nicht in Konzentrationen zu erwarten ist, die die Einhaltung des entsprechenden Grenzwertes gefährden könnten. Der periodischen Untersuchung unterliegt auch die Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird. Satz 1 gilt nicht für die Parameter für Radioaktivität, die vorbehaltlich der Anmerkungen 1 bis 3 in Anlage 3 überwacht werden. II. Häufigkeit der Untersuchungen Mindesthäufigkeit der Probenahmen und Analysen bei Wasser für den menschlichen Gebrauch, das aus einem Verteilungsnetz oder einem Tankfahrzeug bereitgestellt oder in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird. Die Proben sind an der Stelle der Einhaltung nach § 8 zu nehmen, um sicherzustellen, dass das Wasser für den menschlichen Gebrauch die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Bei einem Verteilungsnetz können jedoch für bestimmte Parameter alternativ Proben innerhalb des Versorgungsgebietes oder in den Aufbereitungsanlagen entnommen werden, wenn daraus nachweislich keine nachteiligen Veränderungen beim gemessenen Wert des betreffenden Parameters entstehen. Menge des in einem Versorgungs- gebiet abgegebenen oder produzierten Wassers m³/Tag (Anmerkungen 1 und 2) | Routinemäßige Untersuchungen Anzahl der Proben/Jahr (Anmerkungen 3 und 4) | Periodische Untersuchungen Anzahl der Proben/Jahr (Anmerkungen 3 und 4) ≤ 3 | 1 oder nach § 19 Abs. 5 und 6 | 1 oder nach § 19 Abs. 5 und 6 > 3 | ≤ 1.000 | 4 | 1 > 1.000 | ≤ 1.333 | 8 | 1 zuzüglich jeweils 1 pro 3.300 m³/Tag (kleinere Mengen werden auf 3.300 aufgerundet) > 1.333 | ≤ 2.667 | 12 > 2.667 | ≤ 4.000 | 16 > 4.000 | ≤ 6.667 | 24 > 6.667 | ≤ 10.000 | 36 > 10.000 | ≤ 100.000 | 36 zuzüglich jeweils 3 pro weitere 1.000 m³/Tag (kleinere Mengen werden auf 1.000 aufgerundet) | 3 zuzüglich jeweils 1 pro 10.000 m³/Tag (kleinere Mengen werden auf 10.000 aufgerundet) > 100.000 | 10 zuzüglich jeweils 1 pro 25.000 m³/Tag (kleinere Mengen werden auf 25.000 aufgerundet) Anmerkung 1: Ein Versorgungsgebiet ist ein geographisch definiertes Gebiet, in dem das Wasser für den menschlichen Gebrauch aus einem oder mehreren Wasservorkommen stammt und in dem die Wasserqualität als nahezu einheitlich im Sinne der anerkannten Regeln der Technik angesehen werden kann. Anmerkung 2: Die Mengen werden als Mittelwerte über ein Kalenderjahr hinweg berechnet. Anstelle der Menge des abgegebenen oder produzierten Wassers kann zur Bestimmung der Mindesthäufigkeit auch die Einwohnerzahl eines Versorgungsgebiets herangezogen und ein täglicher Pro-Kopf-Wasserverbrauch von 200 l angesetzt werden. Anmerkung 3: Bei zeitweiliger kurzfristiger Wasserversorgung durch Tankfahrzeuge wird das darin bereitgestellte Wasser alle 48 Stunden untersucht, wenn der betreffende Tank nicht innerhalb dieses Zeitraums gereinigt oder neu befüllt worden ist. Anmerkung 4: Nach Möglichkeit sollte die Zahl der Probenahmen im Hinblick auf Zeit und Ort gleichmäßig verteilt sein. III. Mindesthäufigkeit der Probenahmen und Analysen bei Wasser, das zur Abfüllung in Flaschen oder andere Behältnisse zum Zwecke der Abgabe bestimmt ist Menge des Wassers, das zur Abgabe in Flaschen oder andere Behältnisse bestimmt ist m³/Tag *) | Routinemäßige Untersuchungen Anzahl der Proben/Jahr | Periodische Untersuchungen Anzahl der Proben/Jahr ≤ 10 | 1 | 1 > 10 | ≤ 60 | 12 | 1 > 60 | 1 pro 5 m³ (kleinere Mengen werden auf 5 m³ aufgerundet) | 1 pro 100 m³ (kleinere Mengen werden auf 100 m³ aufgerundet) --- *) Für die Berechnung der Mengen werden Durchschnittswerte - ermittelt über ein Kalenderjahr - zugrunde gelegt. | a) Parameter der Gruppe A - Enterokokken - Escherichia coli (E. coli) - Coliforme Bakterien - Koloniezahl bei 22 °C - Koloniezahl bei 36 °C - Färbung - Trübung - Geschmack - Geruch - Wasserstoffionen-Konzentration - Elektrische Leitfähigkeit Unter den nachfolgend bestimmten Bedingungen werden die Parameter der Gruppe A durch die folgenden Parameter ergänzt: - Aluminium, wenn es als Aufbereitungsstoff zugegeben wird, - Eisen, wenn es als Aufbereitungsstoff zugegeben wird, - Clostridium perfringens einschließlich Sporen, wenn das Rohwasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird, - Pseudomonas aeruginosa bei Trinkwasser, das zur Abfüllung in verschließbare Behältnisse zum Zweck der Abgabe bestimmt ist. b) Parameter der Gruppe B Parameter der Gruppe B sind alle in den Anlagen 1 bis 3 Teil I festgelegten Parameter unter den dort gegebenenfalls genannten Bedingungen, wenn die Parameter nicht bereits als Parameter der Gruppe A zu untersuchen sind. c) Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet Menge des in einem Wasserversorgungsgebiet pro Tag abgegebenen oder produzierten Wassers in Kubikmeter pro Tag (Anmerkung 1) | Parameter der Gruppe A Anzahl der Untersuchungen pro Jahr (Anmerkung 2 und Anmerkung 3) | Parameter der Gruppe B Anzahl der Untersuchungen < 10 | 1 | 1 pro 3 Jahre ≥ 10 bis ≤ 1.000 | 4 | 1 pro Jahr > 1.000 bis ≤ 10.000 | 4 zuzüglich für die über 1.000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 3 pro weitere 1.000 Kubikmeter pro Tag (Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 1.000 Kubikmeter aufgerundet) | 1 pro Jahr zuzüglich für die über 1.000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 4.500 Kubikmeter pro Tag (Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 4.500 Kubikmeter aufgerundet) > 10.000 bis ≤ 100.000 | 3 pro Jahr zuzüglich für die über 10.000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 10.000 Kubikmeter pro Tag (Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 10.000 Kubikmeter aufgerundet) > 100.000 | 12 pro Jahr zuzüglich für die über 100.000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 25.000 Kubikmeter pro Tag (Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 25.000 Kubikmeter aufgerundet) Anmerkung 1: Die Mengen werden als Mittelwerte über ein Kalenderjahr berechnet. Anmerkung 2: Bei einer zeitweiligen, kurzfristigen Wasserversorgung (Ersatzversorgung) durch Wassertransport-Fahr- zeuge ist das darin bereitgestellte Wasser alle 48 Stunden zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, wenn der betreffende Wasserspeicher nicht innerhalb dieses Zeitraums gereinigt oder neu befüllt worden ist. Anmerkung 3: Die Anzahl der Untersuchungen auf Enterokokken wird auf maximal 200 Untersuchungen pro Jahr be- grenzt. |
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