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Zitierungen von § 16 TrinkwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 TrinkwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrinkwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 TrinkwV Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen, der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten sowie der Überschreitung von Parameterwerten für radioaktive Stoffe (vom 09.01.2018)
... oder der sonstige Inhaber der verursachenden Wasserversorgungsanlage seinen Pflichten nach § 16 Absatz 7 nicht nach, fordert das Gesundheitsamt diesen auf, diese Pflichten zu erfüllen. ...
§ 15 TrinkwV Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen (vom 09.01.2018)
... Untersuchungen nach § 14b Absatz 1 ist dem Gesundheitsamt nicht zu übersenden. § 16 Absatz 1 Satz 1 bleibt unberührt. (4) Die nach dieser Verordnung erforderlichen ...
§ 25 TrinkwV Ordnungswidrigkeiten (vom 09.01.2018)
... in Verbindung mit Absatz 4 Satz 2, entgegen § 13 Absatz 4 Satz 1, § 15a Absatz 1 oder § 16 Absatz 1 Satz 1, 3 oder Satz 4 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,  ... 7. entgegen § 15 Abs. 4 Satz 1 eine Untersuchung durchführt, 8. entgegen § 16 Abs. 2 Satz 1 eine Untersuchung oder eine Sofortmaßnahme nicht oder nicht rechtzeitig durchführt und ... und nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, 8a. entgegen § 16 Absatz 3 das Gesundheitsamt nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet, 9. entgegen § 16 Absatz 4 Satz 1 oder Satz 3 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen ... oder nicht oder nicht mindestens sechs Monate zugänglich hält, 10. entgegen § 16 Absatz 4 Satz 4 einen Aufbereitungsstoff oder dessen Konzentration im Trinkwasser nicht, nicht richtig, nicht ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bekannt gibt, 11. entgegen § 16 Abs. 5 Satz 1 einen Maßnahmeplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aufstellt, 11a. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 eine dort genannte Untersuchung nicht oder nicht rechtzeitig durchführt und nicht oder nicht ... und nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, 11b. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 eine Gefährdungsanalyse nicht oder nicht rechtzeitig erstellt und nicht oder nicht ... erstellt und nicht oder nicht rechtzeitig erstellen lässt, 11c. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 eine dort genannte Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig durchführt und nicht oder ... und nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, 11d. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 2 das Gesundheitsamt nicht unverzüglich über die ergriffenen Maßnahmen ... unverzüglich über die ergriffenen Maßnahmen informiert, 11e. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 3 eine dort genannte Aufzeichnung nicht führt oder nicht führen lässt,  ... genannte Aufzeichnung nicht führt oder nicht führen lässt, 11f. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 4 eine dort genannte Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre verfügbar hält ... Jahre verfügbar hält oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 11g. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 6 einen Verbraucher nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 18.11.2015 BGBl. I S. 2076
Artikel 1 3. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung
... wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „§§ 14, 16 Absatz 2 und 3 sowie den §§ 19 und 20" durch die Wörter „§§ 14, 14a Absatz 1, ... sowie den §§ 19 und 20" durch die Wörter „§§ 14, 14a Absatz 1, § 16 Absatz 2 und 3 sowie den §§ 19, 20 und 20a" ersetzt. bb) In Satz 2 Nummer 1 werden ... Stoffe die Vorgaben nach Anlage 3a Teil III Nummer 3" eingefügt. 8. § 16 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ...

Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 03.05.2011 BGBl. I S. 748, 2062
Artikel 1 1. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung (vom 14.10.2011)
...  d) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die nach den §§ 14, 16 Absatz 2 und 3 sowie den §§ 19 und 20 erforderlichen Untersuchungen einschließlich ... Recht zur Untersuchung von Trinkwasser nach Satz 1 gilt bundesweit." 14. § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ... Wörter „Abs. 1 Satz 1 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 3, oder § 16 Abs. 1 Satz 1 oder 2" durch die Wörter „Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4 ... in Verbindung mit Absatz 4 Satz 2, entgegen § 13 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 oder § 16 Absatz 1 Satz 1, 2 oder Satz 3" ersetzt. d) In Nummer 4 wird die Angabe ... hält" ersetzt. f) In Nummer 8 wird nach der Angabe „§ 16 Abs. 2" das Wort „Satz 1" eingefügt. g) Nach Nummer 8 wird ... Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt: „8a. entgegen § 16 Absatz 3 das Gesundheitsamt nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...

Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.01.2018 BGBl. I S. 99
Artikel 1 TrinkwRNOV Änderung der Trinkwasserverordnung
... oder einheitliche elektronische Datenverarbeitungsverfahren anzuwenden sind." 14. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden die Wörter „Satz 1 oder § 16 Absatz 1 Satz 1, 2 oder Satz 3 " durch die Wörter „Satz 1, § 15a Absatz 1 oder § 16 Absatz 1 Satz 1, 3 ... Absatz 1 Satz 1, 2 oder Satz 3" durch die Wörter „Satz 1, § 15a Absatz 1 oder § 16 Absatz 1 Satz 1, 3 oder Satz 4 " ersetzt. b) In Nummer 4 werden die Wörter „§ 14 Absatz 1, Absatz ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 2. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung
... oder der sonstige Inhaber der verursachenden Wasserversorgungsanlage seinen Pflichten nach § 16 Absatz 7 nicht nach, fordert das Gesundheitsamt diesen auf, diese Pflichten zu erfüllen. ... Untersuchungen nach § 14 Absatz 3 ist dem Gesundheitsamt nicht zu übersenden. § 16 Absatz 1 Satz 1 bleibt unberührt." c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: ... c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die nach den §§ 14, 16 Absatz 2 und 3 sowie den §§ 19 und 20 erforderlichen Untersuchungen einschließlich ... Land zugelassenen und gelisteten Untersuchungsstellen" ersetzt. 11. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... oder Satz 7 zuwiderhandelt,". c) In Nummer 9 werden die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 1 oder 2" durch die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 1 oder Satz ... die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 1 oder 2" durch die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 1 oder Satz 3" ersetzt. d) In Nummer 10 werden die Wörter ... Satz 1 oder Satz 3" ersetzt. d) In Nummer 10 werden die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 3" durch die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 4" ersetzt. ... werden die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 3" durch die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 4" ersetzt. e) Nummer 11a wird durch die folgenden Nummern 11a bis ... 11a wird durch die folgenden Nummern 11a bis 11i ersetzt: „11a. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 eine dort genannte Untersuchung nicht oder nicht rechtzeitig ... und nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, 11b. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 eine Gefährdungsanalyse nicht oder nicht rechtzeitig erstellt und ... erstellt und nicht oder nicht rechtzeitig erstellen lässt, 11c. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 eine dort genannte Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig ... und nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, 11d. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 2 das Gesundheitsamt nicht unverzüglich über die ergriffenen ... über die ergriffenen Maßnahmen informiert, 11e. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 3 eine dort genannte Aufzeichnung nicht führt oder nicht führen ... Aufzeichnung nicht führt oder nicht führen lässt, 11f. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 4 eine dort genannte Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre ... hält oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 11g. entgegen § 16 Absatz 7 Satz 6 einen Verbraucher nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...