Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG)

Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Die auf Artikel 3 beruhenden Teile der Bundespflegesatzverordnung und die auf Artikel 4 beruhenden Teile der Krankenhausstatistik-Verordnung können auf Grund der einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

 
Anzeige