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Zitierungen von § 14 KraftStG 2002
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 KraftStG 2002 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KraftStG 2002 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 KraftStG 2002 Übergangsregelung (vom 23.10.2020)
... Für vor dem 3. Juni 2010 vorgenommene Fahrzeugabmeldungen von Amts wegen bleibt § 14 in der vor dem 3. Juni 2010 geltenden Fassung bis zum rechtskräftigen Abschluss des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
G. v. 29.05.2009 BGBl. I S. 1170; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 2 KfzStNGuaÄndG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes *)
... der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörden" ersetzt. 11. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „des ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
G. v. 27.05.2010 BGBl. I S. 668
Artikel 1 5. KraftStGÄndG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
... Abruf der Daten gilt § 30 Absatz 6 der Abgabenordnung." 7. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird aufgehoben. b) Der ... Für vor dem 3. Juni 2010 vorgenommene Fahrzeugabmeldungen von Amts wegen bleibt § 14 in der vor dem 3. Juni 2010 geltenden Fassung bis zum rechtskräftigen Abschluss des ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2184
Artikel 1 7. KraftStGÄndG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
... 10 Absatz 1 die Voraussetzungen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht sind." 7. § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Außerbetriebsetzung von Amts wegen ... glaubhaft gemacht sind." 7. § 14 wird wie folgt gefasst: „ § 14 Außerbetriebsetzung von Amts wegen (1) Ist die Steuer nicht entrichtet worden, ...
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