I. - Allgemeine Anordnung über die Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes auf dem Gebiete des Reisekostenrechts (BVARKAnO k.a.Abk.)

A. v. 02.01.1969 BGBl. I S. 22
Geltung ab 12.01.1969; FNA: 2030-14-27 Beamte

I.



Auf Grund der §§ 172 und 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 22. Oktober 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1776) und des § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung vom 22. Oktober 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1754), beide zuletzt geändert durch das Fünfte Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 848), übertrage ich dem Bundesversicherungsamt die Entscheidung über Widersprüche gegen von ihm erlassene Verwaltungsakte auf dem Gebiete des Reisekostenrechts und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen wegen dieser Verwaltungsakte.



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