Tools:
Update via:
Änderung § 238b InsO vom 01.01.2021
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 5 SanInsFoG am 1. Januar 2021 und Änderungshistorie der InsOHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
§ 238b InsO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung | § 238b InsO n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2021 geltenden Fassung durch Artikel 5 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 238b (neu) | (Text neue Fassung)§ 238b Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten |
Sieht der Plan Eingriffe in Rechte aus gruppeninternen Drittsicherheiten vor, richtet sich das Stimmrecht nach dem Befriedigungsbeitrag, der aus der Geltendmachung der Rechte aus der Drittsicherheit mutmaßlich zu erwarten ist. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/317/al119628-0.htm