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Zitierungen von § 76 InsO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InsO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 57 InsO Wahl eines anderen Insolvenzverwalters
... eine andere Person wählen. Die andere Person ist gewählt, wenn neben der in § 76 Abs. 2 genannten Mehrheit auch die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger für sie gestimmt hat. ...
§ 271 InsO Nachträgliche Anordnung (vom 01.03.2012)
... die Gläubigerversammlung mit der in § 76 Absatz 2 genannten Mehrheit und der Mehrheit der abstimmenden Gläubiger die Eigenverwaltung, ...
§ 272 InsO Aufhebung der Anordnung (vom 01.01.2021)
... sich als aussichtslos erweist, 3. dies von der Gläubigerversammlung mit der in § 76 Absatz 2 genannten Mehrheit und der Mehrheit der abstimmenden Gläubiger beantragt wird, 4. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2582, 2800
Artikel 1 InsOuaÄndG Änderung der Insolvenzordnung
... Nachträgliche Anordnung Beantragt die Gläubigerversammlung mit der in § 76 Absatz 2 genannten Mehrheit und der Mehrheit der abstimmenden Gläubiger die Eigenverwaltung, ... nach dem Wort „Gläubigerversammlung" die Wörter „mit der in § 76 Absatz 2 genannten Mehrheit und der Mehrheit der abstimmenden Gläubiger" ...
Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 5 SanInsFoG Änderung der Insolvenzordnung
... sich als aussichtslos erweist, 3. dies von der Gläubigerversammlung mit der in § 76 Absatz 2 genannten Mehrheit und der Mehrheit der abstimmenden Gläubiger beantragt wird, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/317/v3681.htm