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Zitierungen von § 138 InsO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 138 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InsO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 81 InsO Verfügungen des Schuldners
... 1 Abs. 17 des Kreditwesengesetzes nach der Eröffnung ist, unbeschadet der §§ 129 bis 147, wirksam, wenn sie am Tag der Eröffnung erfolgt und der andere Teil nachweist, dass ...
§ 129 InsO Grundsatz
... benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130 bis 146 anfechten. (2) Eine Unterlassung steht einer Rechtshandlung ...
§ 130 InsO Kongruente Deckung
... (3) Gegenüber einer Person, die dem Schuldner zur Zeit der Handlung nahestand ( § 138 ), wird vermutet, daß sie die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag ...
§ 131 InsO Inkongruente Deckung
... lassen. Gegenüber einer Person, die dem Schuldner zur Zeit der Handlung nahestand ( § 138 ), wird vermutet, daß sie die Benachteiligung der Insolvenzgläubiger ...
§ 133 InsO Vorsätzliche Benachteiligung (vom 05.04.2017)
... kannte. (4) Anfechtbar ist ein vom Schuldner mit einer nahestehenden Person ( § 138 ) geschlossener entgeltlicher Vertrag, durch den die Insolvenzgläubiger unmittelbar ...
§ 145 InsO Anfechtung gegen Rechtsnachfolger
... zur Zeit seines Erwerbs zu den Personen gehörte, die dem Schuldner nahestehen (§ 138 ), es sei denn, daß ihm zu dieser Zeit die Umstände unbekannt waren, welche die ...
§ 162 InsO Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
... ist, 1. zu den Personen gehört, die dem Schuldner nahestehen (§ 138 ), 2. ein absonderungsberechtigter Gläubiger oder ein nicht ...
§ 280 InsO Haftung. Insolvenzanfechtung
... 92 und 93 für die Insolvenzmasse geltend machen und Rechtshandlungen nach den §§ 129 bis 147 ...
Zitat in folgenden Normen
Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 284 AO Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners (vom 01.01.2024)
... entgeltlichen Veräußerungen des Vollstreckungsschuldners an eine nahestehende Person ( § 138 der Insolvenzordnung ), die dieser in den letzten zwei Jahren vor dem Termin nach Absatz 7 und bis zur Abgabe der ...
Anfechtungsgesetz (AnfG)
Artikel 1 G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2911; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 654
§ 3 AnfG Vorsätzliche Benachteiligung (vom 05.04.2017)
... kannte. (4) Anfechtbar ist ein vom Schuldner mit einer nahestehenden Person ( § 138 der Insolvenzordnung ) geschlossener entgeltlicher Vertrag, durch den seine Gläubiger unmittelbar benachteiligt ...
§ 15 AnfG Anfechtung gegen Rechtsnachfolger
... zur Zeit seines Erwerbs zu den Personen gehörte, die dem Schuldner nahestehen (§ 138 der Insolvenzordnung), es sei denn, daß ihm zu dieser Zeit die Umstände unbekannt ...
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 22j KWG Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister (vom 01.01.2014)
... seiner Gläubiger nach dem Anfechtungsgesetz und den §§ 129 bis 147 der Insolvenzordnung bleiben unberührt. (4) Den Wirkungen der Absätze ...
Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 12 VereinsG Einziehung von Gegenständen Dritter
... unwirksam. Ist zugunsten eines Vereinsmitglieds oder einer Person, die ihm im Sinne des § 138 Abs. 1 der Insolvenzordnung nahesteht, verfügt worden, so wird vermutet, daß diesen die in Satz 1 bezeichnete ...
Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 802c ZPO Vermögensauskunft des Schuldners (vom 19.07.2024)
... 1. die entgeltlichen Veräußerungen des Schuldners an eine nahestehende Person ( § 138 der Insolvenzordnung ), die dieser in den letzten zwei Jahren vor dem Termin nach § 802f Absatz 2 und bis zur ...
Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 5 LPartRÜG Änderung sonstigen Bundesrechts
... Lebenspartner, seinem früheren Lebenspartner" eingefügt. 2. § 138 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. Verwandte des Schuldners oder des in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Artikel 1 ZwVollStrÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... die entgeltlichen Veräußerungen des Schuldners an eine nahestehende Person (§ 138 der Insolvenzordnung), die dieser in den letzten zwei Jahren vor dem Termin nach § 802f Abs. ...
Artikel 2 ZwVollStrÄndG Änderung der Abgabenordnung
... Veräußerungen des Vollstreckungsschuldners an eine nahestehende Person (§ 138 der Insolvenzordnung), die dieser in den letzten zwei Jahren vor dem Termin nach Absatz 7 und bis ...
Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 509
Artikel 1 InsVerfVereinfG Änderung der Insolvenzordnung
... Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist." 19. § 138 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden nach dem Wort ...
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 35 MoPeG Änderung der Insolvenzordnung
... Personengesellschaft", b) in § 84 Absatz 1 Satz 1, § 118 Satz 1, § 138 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 in dem Satzteil vor Nummer 1, § 227 Absatz 2, § 260 Absatz 3 und § 276a Absatz 1 ...
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