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Zitierungen von § 174 InsO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 174 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InsO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 InsO Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner (vom 17.07.2024)
... Gläubiger aufzufordern, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist unter Beachtung des § 174 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Frist ist auf einen Zeitraum von mindestens zwei ...
§ 175 InsO Tabelle (vom 01.07.2014)
... Der Insolvenzverwalter hat jede angemeldete Forderung mit den in § 174 Abs. 2 und 3 genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen. Die Tabelle ist mit den ...
§ 177 InsO Nachträgliche Anmeldungen
... Sätze 1 und 2 entsprechend. (2) Hat das Gericht nachrangige Gläubiger nach § 174 Abs. 3 zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert und läuft die für diese Anmeldung gesetzte ...
§ 302 InsO Ausgenommene Forderungen (vom 01.07.2014)
... der Gläubiger hat die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Absatz 2 anzumelden; 2. Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 ...
§ 305 InsO Eröffnungsantrag des Schuldners (vom 26.06.2017)
... des Absatzes 1 Nr. 1 vertreten lassen. Für die Vertretung des Gläubigers gilt § 174 Abs. 1 Satz 3 entsprechend. (5) Das Bundesministerium der Justiz und für ...
Zitat in folgenden Normen
Depotgesetz (DepotG)
neugefasst durch B. v. 11.01.1995 BGBl. I S. 34; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 32 DepotG Vorrangige Gläubiger (vom 01.01.2016)
... Absätze 1 und 2 haben den beanspruchten Vorrang bei der Anmeldung der Forderung nach § 174 der Insolvenzordnung anzugeben. Sie können aus dem sonstigen Vermögen des ...
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2911; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Artikel 103n EGInsO Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz (vom 17.07.2024)
... § 28 Absatz 4 der Insolvenzordnung sind auf diese Verfahren nicht anzuwenden. (2) § 174 Absatz 4 Satz 1 und 2 der Insolvenzordnung in der ab dem 17. Juli 2024 geltenden Fassung ist auch auf solche Insolvenzverfahren anzuwenden, ...
Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung (PBRüV)
V. v. 25.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 111
§ 11 PBRüV Verfügungsverbot; Anzeige- und sonstige Pflichten bei Erlöschen vor Forderungsübergang oder Insolvenz
... der Prüfbehörde auch mitzuteilen, ob es den Rückforderungsanspruch bereits nach § 174 der Insolvenzordnung beim Insolvenzverwalter angemeldet ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 9 RBerNG Änderung der Insolvenzordnung
... vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 174 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Zur Vertretung des Gläubigers im ... wird wie folgt gefasst: Für die Vertretung des Gläubigers gilt § 174 Abs. 1 Satz 3 entsprechend." ...
Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2379
Artikel 1 GlRStG Änderung der Insolvenzordnung
... 304 eröffnet wird." 15. § 114 wird aufgehoben. 16. In § 174 Absatz 2 werden die Wörter „Handlung des Schuldners" durch die Wörter ... der Gläubiger hat die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Absatz 2 anzumelden;". 32. § 303 wird wie folgt geändert: a) ...
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Artikel 36 JusWeDigG Änderung der Insolvenzordnung
... § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt." 4. § 174 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ...
Artikel 37 JusWeDigG Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
... § 28 Absatz 4 der Insolvenzordnung sind auf diese Verfahren nicht anzuwenden. (2) § 174 Absatz 4 Satz 1 und 2 der Insolvenzordnung in der ab dem 17. Juli 2024 geltenden Fassung ist auch auf solche Insolvenzverfahren anzuwenden, ...
Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 5 SanInsFoG Änderung der Insolvenzordnung
... „(4) Der Insolvenzplan kann eine abweichende Regelung treffen." 19. § 174 Absatz 4 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Als Urkunde im Sinne des Absatzes ...
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