interne Verweise§ 192 InsO Nachträgliche Berücksichtigung ... Abschlagsverteilung nicht berücksichtigt worden sind und die Voraussetzungen der §§ 189 , 190 nachträglich erfüllen, erhalten bei der folgenden Verteilung aus der restlichen ...
§ 193 InsO Änderung des Verteilungsverzeichnisses ... Insolvenzverwalter hat die Änderungen des Verzeichnisses, die auf Grund der §§ 189 bis 192 erforderlich werden, binnen drei Tagen nach Ablauf der in § 189 Abs. 1 vorgesehenen ... der §§ 189 bis 192 erforderlich werden, binnen drei Tagen nach Ablauf der in § 189 Abs. 1 vorgesehenen Ausschlußfrist ...
Zitat in folgenden NormenGenossenschaftsgesetz (GenG)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 115 GenG Nachtragsverteilung (vom 18.08.2006) ... des Gerichts niedergelegt ist. (2) Außer den Anteilen auf die in §§ 189 bis 191 der Insolvenzordnung bezeichneten Forderungen sind zurückzubehalten die Anteile auf ...
§ 115a GenG Abschlagsverteilung der Nachschüsse (vom 18.08.2006) ... § 115 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt im Wege der Abschlagsverteilung nach den §§ 187 bis 195 der Insolvenzordnung an die Gläubiger verteilen. Eine Abschlagsverteilung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2379
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