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Zitierungen von § 194 InsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 194 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 197 InsO Schlußtermin
... (3) Für die Entscheidung des Gerichts über Einwendungen eines Gläubigers gilt § 194 Abs. 2 und 3  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Genossenschaftsgesetz (GenG)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 115a GenG Abschlagsverteilung der Nachschüsse (vom 18.08.2006)
... § 115 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt im Wege der Abschlagsverteilung nach den §§ 187 bis 195 der Insolvenzordnung an die Gläubiger verteilen. Eine Abschlagsverteilung ...

Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (SVertO)
neugefasst durch B. v. 23.03.1999 BGBl. I S. 530, 2000 I S. 149; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079
§ 26 SVertO Verfahren bei der Verteilung (vom 01.01.2018)
... 3 der Zivilprozessordnung entspricht. Für Einwendungen gegen das Verzeichnis gilt § 194 der Insolvenzordnung entsprechend. (3) Gläubiger, deren Ansprüche nicht festgestellt ...