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Zitierungen von § 207 InsO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 207 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InsO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 215 InsO Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung (vom 01.07.2007)
... Der Beschluß, durch den das Insolvenzverfahren nach § 207 , 211, 212 oder 213 eingestellt wird, und der Grund der Einstellung sind öffentlich ...
§ 216 InsO Rechtsmittel
... Wird das Insolvenzverfahren nach § 207 , 212 oder 213 eingestellt, so steht jedem Insolvenzgläubiger und, wenn die Einstellung nach ... oder 213 eingestellt, so steht jedem Insolvenzgläubiger und, wenn die Einstellung nach § 207 erfolgt, dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (2) Wird ein Antrag nach § ...
Zitat in folgenden Normen
Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
G. v. 19.12.1974 BGBl. I S. 3610; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 11 BetrAVG Melde-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten (vom 24.06.2020)
... in denen ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird (§ 7 Abs. 1 Satz 4) oder nach § 207 der Insolvenzordnung eingestellt worden ist, sind die Pflichten des Insolvenzverwalters nach Absatz 3 vom Arbeitgeber ...
Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 20.07.2024)
... des Verfahrens vor dem Ende des Prüfungstermins nach den §§ 207 , 211, 212, 213 InsO: Die Gebühr 2320 ermäßigt sich auf ... des Verfahrens nach dem Ende des Prüfungstermins nach den §§ 207 , 211, 212, 213 InsO: Die Gebühr 2320 ermäßigt sich auf ... des Verfahrens vor dem Ende des Prüfungstermins nach den §§ 207 , 211, 212, 213 InsO: Die Gebühr 2330 ermäßigt sich auf ... des Verfahrens nach dem Ende des Prüfungstermins nach den §§ 207 , 211, 212, 213 InsO: Die Gebühr 2330 ermäßigt sich auf ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 314 SGB III Insolvenzgeldbescheinigung (vom 01.01.2023)
... In den Fällen, in denen ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird oder nach § 207 der Insolvenzordnung eingestellt worden ist, sind die Pflichten der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/317/v3813.htm