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Zitierungen von § 211 InsO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 211 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InsO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 215 InsO Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung (vom 01.07.2007)
... Der Beschluß, durch den das Insolvenzverfahren nach § 207, 211 , 212 oder 213 eingestellt wird, und der Grund der Einstellung sind öffentlich ...
§ 289 InsO Einstellung des Insolvenzverfahrens (vom 01.07.2014)
... die Insolvenzmasse nach § 209 verteilt worden ist und die Einstellung nach § 211 ...
§ 290 InsO Versagung der Restschuldbefreiung (vom 01.07.2014)
... Antrag des Gläubigers kann bis zum Schlusstermin oder bis zur Entscheidung nach § 211 Absatz 1 schriftlich gestellt werden; er ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft ...
§ 297a InsO Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe (vom 01.07.2014)
... Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn sich nach dem Schlusstermin oder im Falle des § 211 nach der Einstellung herausstellt, dass ein Versagungsgrund nach § 290 Absatz 1 vorgelegen ...
Zitat in folgenden Normen
Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 20.07.2024)
... des Verfahrens vor dem Ende des Prüfungstermins nach den §§ 207, 211 , 212, 213 InsO: Die Gebühr 2320 ermäßigt sich auf ... des Verfahrens nach dem Ende des Prüfungstermins nach den §§ 207, 211 , 212, 213 InsO: Die Gebühr 2320 ermäßigt sich auf ... des Verfahrens vor dem Ende des Prüfungstermins nach den §§ 207, 211 , 212, 213 InsO: Die Gebühr 2330 ermäßigt sich auf ... des Verfahrens nach dem Ende des Prüfungstermins nach den §§ 207, 211 , 212, 213 InsO: Die Gebühr 2330 ermäßigt sich auf ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2379
Artikel 1 GlRStG Änderung der Insolvenzordnung
... die Insolvenzmasse nach § 209 verteilt worden ist und die Einstellung nach § 211 erfolgt." 22. § 290 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... Der Antrag des Gläubigers kann bis zum Schlusstermin oder bis zur Entscheidung nach § 211 Absatz 1 schriftlich gestellt werden; er ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft ... Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn sich nach dem Schlusstermin oder im Falle des § 211 nach der Einstellung herausstellt, dass ein Versagungsgrund nach § 290 Absatz 1 vorgelegen ...
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