Eingangsformel - KDV-Erstattungsverordnung (KDVErstattV)

V. v. 03.11.2003 BGBl. I S. 2162
Geltung ab 06.11.2003; FNA: 50-5-1 Wehrverfassung

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 6 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes vom 9. August 2003 (BGBl. I S. 1593) verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:



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