Tools:
Update via:
§ 4 - Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung (1. WoZErhV)
§ 4 Begrenzung der Zinserhöhung bei Familienheimen und Eigentumswohnungen
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Betrifft die Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 und 2 Wohnungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1, ist sie so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht übersteigt.
Zitierungen von § 4 1. WoZErhV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 1. WoZErhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. WoZErhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 1. WoZErhV Zinserhöhung
... Darlehen, die vor dem 1. Januar 1960 bewilligt worden sind, sind vorbehaltlich der §§ 3 bis 5 mit einem Zinssatz von 8 vom Hundert jährlich zu verzinsen. (2) Darlehen, ... 1959, jedoch vor dem 1. Januar 1970 bewilligt worden sind, sind vorbehaltlich der §§ 3 bis 5 mit einem Zinssatz von 6 vom Hundert jährlich zu verzinsen. (3) Die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3207/a44949.htm