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§ 7 - Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung (1. WoZErhV)
§ 7 Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3207/a44952.htm